Inhaltsverzeichnis
Welche Fachleute sind bei einem Jugendgericht einbezogen?
Jugendgerichtshilfe: Fachleute – etwa Sozialpädagogen – des Jugendamts oder von Trägern wie der Arbeiterwohlfahrt müssen bei einem Jugendverfahren einbezogen werden. Sie sprechen vor der Verhandlung mit den Angeklagten und sind in der Verhandlung dabei.
Was ist ein Jugendgericht?
Das Wort Jugendgericht ist ein wenig irreführend, denn es handelt sich eigentlich um ein normales Amts- oder Landgericht – nur, dass es dort eine Abteilung für Jugendstrafsachen gibt. Ein Jugendgericht verhandelt Strafverfahren gegen Jugendliche im Alter von 14 bis einschließlich 17 Jahren.
Was ist die Altersabstufung zwischen Jugendlichen und Heranwachsenden?
Altersabstufung zwischen Jugendlichen (14-18 Jahre) und Heranwachsenden (18-21 Jahre) Für Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren gilt in jedem Fall das deutlich mildere, besondere Jugendstrafrecht anzuwenden.
Was ist das Jugendgerichtsgesetz?
Das Jugendgerichtsgesetz ( JGG) ist in erster Linie an einem erzieherischen Gedanken ausgerichtet. Der Jugendliche soll in erster Linie nicht für seine Tat bestraft werden, sondern durch erzieherische Mittel wieder auf den Rechten weg gebracht werden.
Wie kann ein Jugendarrest angeordnet werden?
Unter den Voraussetzungen des § 16a kann neben der Verhängung einer Jugendstrafe oder der Aussetzung ihrer Verhängung auch Jugendarrest angeordnet werden. Steht der Jugendliche unter Bewährungsaufsicht, so ruht eine gleichzeitig bestehende Erziehungsbeistandschaft bis zum Ablauf der Bewährungszeit.
Welche allgemeinen Vorschriften gelten für Jugendliche?
(2) Die allgemeinen Vorschriften gelten nur, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Ein Jugendlicher ist strafrechtlich verantwortlich, wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.
Wie wird die Jugendgerichtshilfe ausgeübt?
(1) Die Jugendgerichtshilfe wird von den Jugendämtern im Zusammenwirken mit den Vereinigungen für Jugendhilfe ausgeübt.