Wie rechtfertigen vergebliche Versuche die Anhorung des Verurteilten?

Wie rechtfertigen vergebliche Versuche die Anhörung des Verurteilten?

Dabei rechtfertigen vorangegangene vergebliche Versuche, den Verurteilten zu etwaigen Auflagen- oder Weisungsverstößen mündlich anzuhören, einen Verzicht auf die mündliche Anhörung des Verurteilten im Hinblick auf einen anstehenden Bewährungswiderruf nicht (vgl. OLG Jena, Beschl. v.

Warum ist die fehlende Anhörung rechtswidrig?

Die fehlende Anhörung führt dazu, dass die behördliche Entscheidung (den Verwaltungsakt) rechtswidrig wird. Holt die Behörde die Anhörung aber nach, so heilt sie damit diesen Fehler.

Was ist eine Anhörung im deutschen Verwaltungsverfahrensrecht?

Anhörung im deutschen Verwaltungsverfahrensrecht 1 ein Verwaltungsakt in die bestehenden Rechte des Beteiligten eingreift 2 die bisherige Rechtsstellung für den Beteiligten von Nachteil ist 3 es um Tatsachen geht, die für die Entscheidung bedeutsam sind

Kann die Behörde von einer Anhörung absehen?

Nein, unter bestimmten Voraussetzungen kann die Behörde ausnahmsweise von einer Anhörung absehen, etwa wenn dies im öffentlichen Interesse wäre oder Gefahr in Verzug ist. Was passiert, wenn die Anhörung rechtswidrig unterbleibt?

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Ist der Verurteilte vor einer nachträglichen Entscheidung zu hören?

Gemäß § 453 Abs. 1 Satz 2 StPO ist der Verurteilte vor einer nachträglichen Entscheidung, die sich auf eine Strafaussetzung zur Bewährung bezieht (§ 56 f StGB), zu hören.

Was soll das Gericht zur mündlichen Anhörung geben?

Nach § 453 Abs. 1 Satz 3 StPO soll das Gericht dem Verurteilten Gelegenheit zur mündlichen Anhörung geben, wenn es über den Widerruf einer Strafaussetzung wegen eines Verstoßes gegen Auflagen oder Weisungen zu entscheiden hat.

Wie wurde der Beschwerdeführer verurteilt?

Der Beschwerdeführer wurde durch Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 17.04.2013 in der Fassung des Urteils des Landgerichts Hannover vom 22.08.2013 wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.