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Wie holt man sich einen Pflichtverteidiger?
Wie man einen Pflichtverteidiger bekommt Ihren Pflichtverteidiger können Sie sich selbst aussuchen. Das kann grundsätzlich jeder Anwalt sein – den speziellen Beruf des Pflichtverteidigers gibt es nicht.
Wie viel bekommt ein Pflichtverteidiger?
Es finden Hauptverhandlungstermine vor der Strafkammer beim Landgericht statt – also der Standardfall einer Pflichtverteidigung. Dafür bekommt der Pflichtverteidiger eine Vergütung in Höhe von 256 Euro (RVG VV 4114), wenn von 09:00 bis 14:00 Uhr verhandelt wird.
Wie wird ein Strafverteidiger bezahlt?
Grundsätzlich zahlt der Auftraggeber Wer bestellt, zahlt in der Regel auch die Rechnung. Bei Anwaltskosten gilt nichts anderes, so dass der Betroffene erstmal selbst in die Tasche greifen muss. Nur im Falle einer Pflichtverteidigung kann der Anwalt mit der Staatskasse abrechnen.
Wann muss der Pflichtverteidiger bestellt werden?
Dies ist der Zeitpunkt, zu dem ihm die Anklageschrift zugestellt wird und das sogenannte Zwischenverfahren beginnt. Ergibt sich erst zu einem späteren Zeitpunkt, dass es sich um den Fall einer notwendigen Verteidigung handelt, muss der Pflichtverteidiger sofort bestellt werden.
Kann die Pflichtverteidigung auch zurückgenommen werden?
Die Pflichtverteidigung kann in bestimmten Fällen auch zurückgenommen werden. Die Bestellung vom Pflichtverteidiger kann laut StPO auch zurückgenommen werden. Dies ergibt sich aus § 143 und gilt für die Fälle, in denen der Beschuldigte nachträglich selbst einen Verteidiger erwählt und dieser entsprechend die Wahl auch annimmt.
Was macht der Pflichtverteidiger geltend?
Der Pflichtverteidiger macht seinen Vergütungsanspruch der Staatskasse gegenüber geltend. Die Gebühren der Pflichtverteidigung sind grundsätzlich niedriger als die eines Wahlverteidigers. Allerdings kann in bestimmten Fällen, in denen ein Verfahren besonders umfangreich oder schwierig ist, eine höhere Gebühr festgesetzt werden.
Kann ein Pflichtverteidiger beauftragt werden?
Dabei muss zur Verteidigung nicht zwingend ein Fachanwalt für Strafrecht beauftragt werden. Auch ein Mietrechtsanwalt oder ein Anwalt ohne Fachanwaltstitel können als Pflichtverteidiger bestellt werden. Der Pflichtverteidiger macht seinen Vergütungsanspruch der Staatskasse gegenüber geltend.