Wie wird die Polizeibehorde geregelt?

Wie wird die Polizeibehörde geregelt?

Die Polizeibehörde wird im Polizeigesetz (§§ 61-69 PolG) geregelt. Eine Unterscheidung findet zwischen der allgemeinen und der besonderen Polizeibehörde statt. Zum ersten Teil zählen zum Beispiel die Landespolizei, die Kreispolizei und die Ortspolizei. Als besondere Behörde werden alle anderen Behörden in diesem Bereich bezeichnet.

Was ist die Aufgabe der Polizeibehörde?

Die Polizeibehörde hat die Aufgabe Gefahren in jeglicher Form abzuwenden. Ebenso ist die Verfolgung von Straftätern in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Teil des Aufgabenbereiches. Die Ausführung der Arbeit wird zu Lande, im Wasser oder auch in der Luft durchgeführt.

Welche Behörden sind in der Polizei unterstellt?

Zum ersten Teil zählen zum Beispiel die Landespolizei, die Kreispolizei und die Ortspolizei. Als besondere Behörde werden alle anderen Behörden in diesem Bereich bezeichnet. Auch sie übernehmen Aufgaben der Polizei. Die Polizei ist den einzelnen Bundesländern unterstellt.

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Welche besonderen Behörden gibt es in der Polizei?

Eine Unterscheidung findet zwischen der allgemeinen und der besonderen Polizeibehörde statt. Zum ersten Teil zählen zum Beispiel die Landespolizei, die Kreispolizei und die Ortspolizei. Als besondere Behörde werden alle anderen Behörden in diesem Bereich bezeichnet. Auch sie übernehmen Aufgaben der Polizei.

Was ist die Aufgabe der Polizei?

Aufgaben der Polizei. Die Polizeibehörde hat die Aufgabe Gefahren in jeglicher Form abzuwenden. Ebenso ist die Verfolgung von Straftätern in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Teil des Aufgabenbereiches. Die Ausführung der Arbeit wird zu Lande, im Wasser oder auch in der Luft durchgeführt.

Was ist die Aufgabe der Polizei und Ordnungsbehörden?

In den Polizei- und Ordnungsgesetzen fast aller deutschen Länder definiert der erste Paragraph, dass es Aufgabe der Polizei- und Ordnungsbehörden ist, Gefahren für polizeiliche Schutzgüter abzuwehren. Hierbei handelt es sich um eine präventive Aufgabe: Polizei- und Ordnungsbehörden sollen verhindern, dass bestimmte Güter geschädigt werden.

Welche Polizeipräsidien sind in Nordrhein-Westfalen zuständig?

Der Schwerpunkt der Polizeiarbeit in Nordrhein-Westfalen liegt bei den 47 KPB. Ihre Zuständigkeitsbereiche decken sich zumeist mit denen der kreisfreien (Groß-) Städte und Kreise. KPB in kreisfreien Städten sind die 18 Polizeipräsidien, in den Kreisen sind dies die 29 Landrätinnen und Landräte.

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