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Was zählt als Strafverfahren?
Ein Strafverfahren ist per Definition darauf ausgelegt, den Täter einer Straftat zu ermitteln und diesen gemäß Strafgesetzbuch (StGB) für sein Fehlverhalten zu sanktionieren. Der Ablauf vom Strafverfahren ist ebenso wie andere Grundsätze diesbezüglich in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.
Was ist der Zweck eines Strafverfahrens?
Das Strafverfahren verfolgt im Wesentlichen drei Ziele: Wahrheitsfindung, Rechtsstaatlichkeit und Rechtsfrieden. Das Verfahren dient der Ermittlung der Wahrheit. Schließlich bezweckt das Verfahren die Förderung des Rechtsfriedens. Zu diesem Zweck steht am Verfahrensende eine abschließende Entscheidung.
Warum gibt es im Strafprozess ein vor oder Ermittlungsverfahren und ein Zwischenverfahren?
Für die Beteiligten im Strafprozess ist es wichtig zu wissen, dass das Ermittlungsverfahren grundsätzlich die Vorstufe zum Zwischenverfahren darstellt. Hier werden daher auch Zeugen vernommen, die zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen können und Beweise gesammelt, die im weiteren Verlauf von Bedeutung sind.
Wie wird ein Strafverfahren unterteilt?
Ein Strafverfahren ist in verschiedene Phasen unterteilt. Je nachdem, wie das Vorverfahren ausgeht, wird das Verfahren eingestellt oder weitergeführt. Darauf folgen Strafbefehl oder Anklage. Jede Person ist berechtigt, bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Anzeige zu erstatten.
Was gehört zum Ablauf des Strafverfahrens?
Zum Ablauf vom Strafverfahren gehört auch das Zwischenverfahren. Entscheidet sich die Staatsanwaltschaft nach dem Ermittlungsverfahren dazu, eine Anklage zu erheben, wird die entsprechende Anklageschrift an das Gericht verschickt und leitet somit das sogenannte Zwischenverfahren ein.
Wie endet das gerichtliche Strafverfahren?
Das gerichtliche Strafverfahren endet mit der richterlichen Entscheidung. Der vorsitzende Richter kann das Verfahren nach Gesamtschau aller vorgetragenen Aspekte entweder einstellen oder aber den Täter zu einer Strafe verurteilen, die sich innerhalb des vorgegebenen Strafrahmens bewegt.
Wann beginnt das Strafverfahren in Deutschland?
Sobald Anzeige erstattet oder von Amts wegen ermittelt wird, beginnt das Strafverfahren in Deutschland. Polizei und Staatsanwaltschaft sind dabei verpflichtet, „in beide Richtungen“ zu ermitteln. Es müssen also be- sowie entlastende Beweise und Indizien überprüft werden.