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Welche Funktion hat die Anhörung für den Vorwurf?
Die Anhörung hat die Funktion, den Betroffenen über den Vorwurf zu informieren und ihm die Möglichkeit zu geben, sich in dieser Sache zu äußern. Dies ist der entscheidende Punkt: Der Betroffene hat die Möglichkeit zur Äußerung, aber nicht die Pflicht. Er muss den Anhörungsbogen also nicht beantworten.
Wie kann man eine Anhörung anberaumen?
In aller Regel wird es aber einen Termin zur Anhörung anberaumen. Das heisst, einen Gerichtstermin festlegen, zu welchem alle kommen sollen. Wiederum kann hierbei zumeist eine Terminverlegung aus wichtigem Grund beantragt werden, sofern einer der Beteiligten nicht in der Lage ist, an dem geplanten Termin zu erscheinen.
Was sind die Voraussetzungen für eine Anhörung?
I. Voraussetzungen für eine Anhörung. Grundsätzlich muss die Anhörung erfolgen, bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird. Ein Beteiligter muss zu einem Verwaltungsakt angehört werden, wenn. der Verwaltungsakt in die bestehenden Rechte des Beteiligten eingreift, die bisherige Rechtsstellung zu einem Nachteil für den Beteiligten führt,
Ist ein Anhörungsverfahren zwingend erforderlich?
Ein Anhörungsverfahren ist allerdings gemäß § 24 Abs. 2 Nr. 7 SGB X z. B. nicht zwingend erforderlich, wenn mit der Aufrechnung (§ 51 SGB) bzw. der Verrechnung (§ 52 SGB I) gegen bzw. mit Ansprüchen von bis zu 70,00 Euro zu rechnen ist.
Was ist das Verfahren der nachgeholten Anhörung?
Verfahren der nachgeholten Anhörung 1 die entscheidungserheblichen Haupttatsachen mitzuteilen, 2 eine angemessene Frist zur Äußerung gegenüber der Behörde zu setzen, 3 die Äußerung des Betroffenen zur Kenntnis zu nehmen, 4 eine weitere Sachverhaltsaufklärung zu prüfen und 5 zu entscheiden, ob der Eingriffsakt wie vorgesehen ergehen darf.
Ist der Anhörungsbogen verpflichtend?
Dies ist der entscheidende Punkt: Der Betroffene hat die Möglichkeit zur Äußerung, aber nicht die Pflicht. Er muss den Anhörungsbogen also nicht beantworten. Eine Ausnahme besteht lediglich bei den Angaben zur Person: Diese sind verpflichtend.
Ist eine erforderliche Anhörung rechtswidrig?
Unterbleibt eine erforderliche Anhörung, ergeht der Verwaltungsakt des Sozialversicherungsträgers rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit kann durch eine zulässigerweise nachgeholte Anhörung nicht beseitigt werden. Der Verfahrensfehler ist allerdings durch die nachgeholte Anhörung geheilt und damit unbeachtlich (vgl.