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Wer ist für den Versand verantwortlich?
Treten Sie verkäuferseitig als Unternehmer auf, liegt das Versandrisiko immer bei Ihnen. Der Verkäufer (auch der private) muss im Rahmen seiner kaufvertraglichen Nebenpflichten dafür sorgen, dass der Artikel ordnungsgemäß und sicher verpackt wird. So haften Sie als Privatverkäufer zwar nicht für Transportschäden.
Waren beschädigt geliefert?
Hat der Verbraucher die Ware beschädigt, darf der Händler Schadenersatz verlangen. Es gibt jedoch eine Ausnahme. Kein Anspruch des Händlers auf Schadenersatz besteht bei einem Umgang des Käufers mit der Ware, die zur Prüfung der Funktionsweise, Beschaffenheit etc. der Ware objektiv notwendig war.
Wer haftet für Versand?
Denn ist der Versand versichert, so haftet im Verlustfall nicht der Verkäufer, sondern das jeweilige Versandunternehmen (zum Beispiel DHL oder Hermes), allerdings in der Regel auch nur bis zu einem bestimmen Betrag. Eine Standard-Versicherung durch DHL deckt beispielsweise eine Summe von bis zu 500 Euro ab.
Welche Rechte bei beschädigter Ware?
„Bei defekter oder beschädigter Ware können Verbraucher:innen also innerhalb von zwei Jahren von ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch machen und Lieferung von mangelfreier Ware oder Beseitigung der Mängel verlangen“, erklärt Mathias Hufländer, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Bremen.
Wer haftet für Transportschäden DHL?
Dieser besagt, dass die Gefahr eines Transportschadens mit der Übergabe der Lieferung an den Transporteur vom Verkäufer auf den Käufer übergeht und dieser folglich das Risiko des Versands trägt. Allerdings nur, wenn der Verkäufer die Ware ordnungsgemäß zum Transport abgegeben hat.
Wer haftet für den Verlust der Ware beim Versand?
Wer haftet für den Verlust der Ware beim Versand? Da der Käufer regelmäßig durch individuelle Vereinbarung oder durch Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vorleistung verpflichtet wird, ist der Verkäufer ab Zahlungseingang verpflichtet, seine Hauptleistungspflicht zu erfüllen und den Versand der Ware einzuleiten.
Ist die Verpackung beim Versand beschädigt?
Ware beim Versand beschädigt – unzureichend verpackt? Es geht um die Haftung beim Versendungskauf über eine Internetplattform, wenn der Artikel beschädigt beim Käufer ankommt und die Frage der ordnungsgemäßen Verpackung durch den Verkäufer.
Wann muss der Käufer die beschädigten Sachen beweisen?
Innerhalb der ersten sechs Monate nach Erhalt der beschädigten Ware muss der Verbraucher nicht beweisen, dass die gelieferte Sache bereits mangelhaft bei ihm eingetroffen ist. Vielmehr wird das gemäß § 476 BGB vermutet. Nach dieser Zeit muss der Käufer jedoch selbst belegen, dass er die Ware bereits beschädigt erhalten hat.
Kann das Versandunternehmen einen Schadensersatzanspruch treffen?
Wenn das Versandunternehmen aufgrund des versicherten Versands Ersatz für die Schäden gewährt, dürften doch Ihre Interessen sowie die des Käufers erfüllt sein. Sollte sich nachweislich herausstellen, dass die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt war, so könnte Sie wie oben ausgeführt ein Schadensersatzanspruch treffen.