Was sind die Vertragsparteien des Beratungsvertrags?

Was sind die Vertragsparteien des Beratungsvertrags?

Vertragsparteien des Beratungsvertrags sind der Auskunft gebende Berater und der ratsuchende Beratene. Abzugrenzen ist die Beratung von der Auskunft und Empfehlung.

Ist der Berater schutzrechtsfähig gegenüber dem Auftraggeber?

Der Berater verpflichtet sich, alle schutzrechtsfähigen Arbeitsergebnisse gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich offen zu legen. Für andere Zwecke als die Erbringung der Beratungsleistungen unter diesem Vertrag darf der Berater die Arbeitsergebnisse nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers nutzen.

Wie ist die Auftragnehmerin bei der Beratungsleistung verpflichtet?

Soweit die Auftragnehmerin bei der Erbringung der Beratungsleistung Dritte einsetzt, ist sie zur sorgfältigen Auswahl der Personen verpflichtet und haftet auch dafür, dass die Dritten ihre Leistung mit der gebotenen verkehrsüblichen Sorgfalt ausführen.

Kann der Auftragnehmer Berichterstattung erstatten?

Der Auftragnehmer erstattet dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht über seine laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann nach Wahl des Auftraggebers einmalig oder entsprechend dem Arbeitsfortschritt in Form von Zwischenberichten erfolgen.

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Wann haftet der Berater aus Beratungsvertrag?

Schlecht- oder Falschberatung liegt regelmäßig dann vor, wenn der Berater gegen die Grundsätze der Wahrheit, Klarheit und Vollständigkeit der Beratung verstoßen hat. Dann haftet der Berater aus Beratungsvertrag nach § 280 Abs. 1 BGB, weil er eine vertragliche Pflicht verletzt hat.

Ist der Beratungsvertrag Vertragsgegenstand?

Wird ausnahmsweise Erfolg geschuldet und die Beratung ist Vertragsgegenstand, liegt ein Werkvertrag zugrunde. Der Beratungsvertrag muss nicht durch ausdrücklichen Vertragsabschluss zustande kommen, sondern kann auch durch konkludentes Verhalten entstehen.

Was sind die wichtigsten Beratungsverträge für die Anlageberatung?

Anlageberatung: Einer der wichtigsten Beratungsverträge ist die Anlageberatung durch Kreditinstitute. Um den Bankkunden zu schützen, sieht das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) einige Normen vor, die durch Wertpapierdienstleistungsunternehmen einzuhalten sind.