Wann darf ich andere filmen?
Menschen haben prinzipiell das Recht, über Film- und Videoaufnahmen von sich zu entscheiden. Wenn Sie ein Foto einer Person machen, benötigen Sie deren Einverständnis. Zuwiderhandlungen können zu Abmahnungen und Geldstrafen führen. Wenn die Person auf dem Foto Geld im Gegenzug angenommen hat, gilt dies als Zustimmung.
Kann ich jemanden filmen?
Filmaufnahmen von Personen in der Regel nur mit deren Einwilligung. Jeder Mensch darf grundätzlich darüber entscheiden, ob ihn ein Dritter filmt oder nicht. Das filmen einer Person ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Denn Fotos oder Videos, auf denen Personen erkennbar sind, sind personenbezogene Daten.
Hat jemand ohne Erlaubnis ein Bild oder Video von einer Person aufgenommen?
Hat jemand ohne Erlaubnis ein Bild oder Video von einer Person aufgenommen, so werden die Betroffenen über das Allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt.
Warum dürfen Fotos und Videos nicht ohne Einwilligung aufgenommen werden?
Daraus folgt, dass Fotos und Videos mit intimen oder auch privaten Momenten oder Situationen grundsätzlich nicht ohne Einwilligung aufgenommen werden dürfen, wenn sie zu einer rechtswidrigen Veröffentlichung und damit zu einem Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild benutzt werden sollen ( siehe BGH, Urteil vom 10.05.1957 – I ZR 234/55 ).
Ist die Verwendung der aufgezeichneten Videos nicht kontrolliert?
Die Verwendung der aufgezeichneten Videos ist häufig nicht klar und kann auch nicht kontrolliert werden. Insofern haben die Gefilmten letztendlich keine Handhabe mehr. Grundsätzlich lässt sich daher erst einmal sagen, dass die Videoüberwachung als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht gesehen werden kann.
Ist die Videoüberwachung ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht?
Grundsätzlich lässt sich daher erst einmal sagen, dass die Videoüberwachung als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht gesehen werden kann. Sowohl für die Zulässigkeit der Videoüberwachung am Arbeitsplatz sowie für das Filmen in öffentlich zugänglichen Räumen sind daher strenge Voraussetzungen zu erfüllen.