Inhaltsverzeichnis
- 1 Warum wird die Ware nicht in der angegebenen Lieferzeit geliefert?
- 2 Wann erfolgt die Lieferung der Ware auf Lager?
- 3 Wie kann ich den Artikel nicht erhalten haben?
- 4 Ist der Verkäufer verpflichtet eine gleichwertige Ware zu liefern?
- 5 Ist die Angabe von Lieferzeiten nicht wettbewerbsrechtlich beanstanden?
Warum wird die Ware nicht in der angegebenen Lieferzeit geliefert?
Ware wird nicht in der angegebenen Versandzeit geliefert: Hat der Käufer den Artikel schon bezahlt, kann er auch die Lieferung der Ware verlangen. Geht die Ware nicht in der angegeben Lieferzeit ein, so empfiehlt es sich, zunächst den Verkäufer anzuschreiben und ihn unter Fristsetzung zur Lieferung des Artikels aufzufordern.
Wann darf der Verkäufer nicht liefern oder Schadensersatz leisten?
Wann der Verkäufer nicht liefern oder Schadensersatz leisten muss: Unter besonderen Umständen darf der Verkäufer die Lieferung verweigern. Dies ist aber nur möglich, wenn der Artikel untergegangen ist oder dem Verkäufer die Lieferung unzumutbar ist.
Ist der Liefertermin verstrichen und die bestellte Ware noch nicht geliefert worden?
Ist der vereinbarte Liefertermin verstrichen und die bestellte Ware noch nicht geliefert worden, muss dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachlieferung gesetzt werden. Verstreicht auch diese Frist, befindet sich der Verkäufer in Lieferverzug und dem Besteller können weitergehende Rechte und Ansprüche zustehen.
Wann erfolgt die Lieferung der Ware auf Lager?
Für auf Lager vorrätige Ware erfolgt bei Brief- und Postversand die Lieferung innerhalb von ca. 1-2 Werktagen. Ist zum Zeitpunkt der Bestellung bestellte Ware nicht verfügbar, behält sich M.M. vor, die Bestellung der Ware nicht anzunehmen, so dass kein Vertrag zustande kommt.
Ist die bestellte Ware nicht verfügbar?
Ist zum Zeitpunkt der Bestellung bestellte Ware nicht verfügbar, behält sich M.M. vor, die Bestellung der Ware nicht anzunehmen, so dass kein Vertrag zustande kommt. Hierüber wird der Kunde informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich rückerstattet.
Wie darf der Verkäufer die Lieferung verweigern?
Unter besonderen Umständen darf der Verkäufer die Lieferung verweigern. Dies ist aber nur möglich, wenn der Artikel untergegangen ist oder dem Verkäufer die Lieferung unzumutbar ist. Beachten Sie: Grundsätzlich bleibt der Verkäufer auch bei Untergang der Sache weiterhin zur Lieferung verpflichtet.
Wie kann ich den Artikel nicht erhalten haben?
Sie können auch in Mein eBay melden, wenn Sie den Artikel nicht erhalten haben. So geht’s: Gehen Sie zur Kaufübersicht. Wählen Sie neben dem Artikel Weitere Aktionen und dann Artikel nicht erhalten aus. Markieren Sie das Feld neben Ich möchte eine Rückerstattung oder Ich möchte den Artikel haben.
Wie kann ich helfen wenn ihr Artikel nicht ankommt?
Hilfe, wenn Ihr Artikel nicht ankommt. Überprüfen Sie die Versandinformationen für Ihren Artikel. Teilen Sie dem Verkäufer mit, dass Sie den Artikel nicht erhalten haben. Rückerstattung erhalten. eBay um Hilfe bitten.
Ist der Liefertermin überschritten?
Annahmeverzug besteht, wenn Sie sich weigern, die vereinbarte Ware anzunehmen. Ist der Liefertermin überschritten, können Sie keinen Umtausch (Nacherfüllung) fordern, da nicht ein Mangel der Ware, sondern der Lieferzeitpunkt entscheidend ist.
Ist der Verkäufer verpflichtet eine gleichwertige Ware zu liefern?
Der Verkäufer ist dann verpflichtet, die Ware oder zumindest einen gleichwertigen Ersatz zu liefern. Weigert sich der Verkäufer oder behauptet er, dass die Lieferung unmöglich geworden ist, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz einfordern.
Was sind die gesetzlichen Regelungen zum Lieferverzug?
Gesetzliche Regelungen zum Lieferverzug. Die Voraussetzungen für einen Lieferverzug des Verkäufers sind danach: Zwischen Käufer und Verkäufer muss ein Kaufvertrag geschlossen worden sein. Die Lieferung der Kaufsache war fällig. Trotz Fälligkeit ist keine Lieferung erfolgt. Der Käufer hat den Verkäufer aufgrund der Nichtlieferung gemahnt –…
Wie sind die Lieferzeiten in Onlineshops angegeben?
Sind Artikel nicht sofort lieferbar, müssen entsprechend die Lieferzeiten angegeben werden. Aber wie macht man das richtig? Die verschiedenen Gerichte haben da unterschiedliche Vorstellungen. Von “in der Regel” über “ca.” bis “Lieferung in 24 Stunden” sind alle Angaben in OnlineShops vorhanden.
Ist die Angabe von Lieferzeiten nicht wettbewerbsrechtlich beanstanden?
Das OLG Bremen (Beschluss v. 18.05.2009, Az: 2 U 42/09) entschied, dass die Angabe von Lieferzeiten mit “ca. 1 Woche nach Zahlungseingang” wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist, da kein Verstoß gegen § 308 Nr. 1 BGB vorliegt.