Welche Fristen gelten fur die Waffenbesitzkarte?

Welche Fristen gelten für die Waffenbesitzkarte?

Nach dem Kauf haben Besitzer 14 Tage Zeit, die Waffe bei der Waffenbehörde anzumelden und eintragen zu lassen. Die rote Waffenbesitzkarte wird für Sammler nach § 17 Waffengesetz und für Waffensachverständige nach § 18 Waffengesetz ausgestellt.

Wie lange ist der waffenerwerbsschein gültig?

Der Waffenerwerbsschein wird für 6 Monate ausgestellt und ist in der ganzen Schweiz gültig. Sofern innerhalb der Gültigkeitsdauer darum ersucht wird, kann der Waffenerwerbsschein um maximal 3 Monate verlängert werden.

Wer gilt nach dem Waffengesetz in der Regel als nicht zuverlässig?

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 WaffG besitzt eine Person, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht, wenn sie wegen einem Verbrechen – also einer schweren Straftat – oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr für eine andere vorsätzliche Straftat (rechtskräftig) verurteilt wurde.

Welche Waffen muss man registrieren?

Meldepflichtige Waffen

  • Kaninchentöter (einschüssig)
  • Kaninchentöter (einschüssig)
  • Soft-Air-Waffen (keine Feuerwaffe)
  • Alarm-, Schreckschusspistolen, Imitationswaffen (keine Feuerwaffe)
  • Paintballwaffen (keine Feuerwaffe)
  • Nachbildungen von einschüssigen Vorderladern.
  • Druckluft- und CO2-Waffen (keine Feuerwaffe)
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Kann man Waffen ohne Eintragung in eine Waffenkarte mitnehmen?

Liegt ein großer Waffenschein vor, der das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit erlaubt, ist die Karte ebenfalls immer mitzunehmen und auf Verlangen vorzuzeigen. Waffen ohne Eintragung in eine Waffenbesitzkarte werden bei einer Kontrolle in der Regel beschlagnahmt und dem Besitzer ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro auferlegt.

Was ist der Nachweis der sicheren waffenaufbewahrung?

Nachweis der sicheren Waffenaufbewahrung. Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Waffenaufbewahrung werden in der Regel als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet. Verstößt ein Waffenbesitzer jedoch vorsätzlich gegen die Regelungen und verursacht dadurch eine Gefährdung, begeht er eine Straftat.

Wie ist die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis möglich?

Die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis setzt die Vollendung des 18. Lebensjahres voraus. Unter Aufsicht im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder auf Schießstätten ist der Umgang mit Waffen – abhängig von der Waffenkategorie – bereits ab dem 14. Lebensjahr möglich.

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Was benötigen sie für den Erwerb der verbotenen Waffen?

Für den Erwerb der übrigen verbotenen Waffen, wenden Sie sich bitte an das kantonale Waffenbüro. Ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung benötigen für sämtliche Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile einen Waffenerwerbsschein.