Was muss ich bei einem Honorarvertrag beachten?

Was muss ich bei einem Honorarvertrag beachten?

Was muss ein Honorarvertrag enthalten?

  • Auftraggeber und Auftragnehmer (Name, Anschrift, Kontaktdaten)
  • Dauer des Vertrages.
  • Leistungen.
  • Honorar pro Stunde (inklusive Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer)
  • Stundenzahl.
  • Angaben zu Arbeitsmitteln.
  • Fahrtkosten und Unterkunftskosten (falls diese erstattet werden)

Wie wird ein Honorar versteuert?

Die Honorare sind als Einnahmen aus selbständiger Arbeit oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu versteuern. Das Finanzamt verlangt die Vorlage einer Buchführung. Die Ermittlung des Gewinns kann mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder per Bilanzerstellung erfolgen.

Ist ein Honorarvertrag ein Arbeitsverhältnis?

Der Honorarvertrag wird oftmals in eine Schublade mit einem Arbeitsvertrag gesteckt. In erster Linie unterscheidet sich ein Honorarvertrag dadurch, dass kein abhängiges Arbeitsverhältnis entsteht. Es wird deshalb auch nicht von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern von Auftraggeber und Auftragnehmer gesprochen.

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Ist der Auftragnehmer alleiniger Vertragspartner des Auftragnehmers?

Schaltet der Auftragnehmer einen Subunternehmer ein, so bleibt der Auftraggeber alleiniger Vertragspartner des Auftragnehmers. Eine unmittelbare schuldrechtliche Beziehung zwischen Auftraggeber und Subunternehmer besteht nicht, auch wenn die Verträge in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.

Was hat der Auftraggeber mit dem Werkvertrag zu tun?

Der Auftraggeber sowohl eines Werkvertrags als auch eines Dienstvertrags hat nach dem Vertragsinhalt regelmäßig Anspruch darauf, dass der Unternehmer die versprochene Leistung selbst (bzw. durch von ihm eingewiesene und beaufsichtigte, eigene Mitarbeiter) erbringt.

Wie hat der Auftragnehmer das Recht auf Schadenersatz?

Lässt der Auftragnehmer die Frist zur Erbringung der Leistung verstreichen, hat der Auftraggeber nach §5 VOB/B das Recht, dem Auftragnehmer den Auftrag zu entziehen. Darüber hinaus besteht von Seiten des Auftragnehmers auch das Recht auf die Einforderung von Schadenersatz.

Ist der Verlust durch andere Aufträge auszugleichen?

Wenn der Verlust durch andere Aufträge auszugleichen wäre, dann darf der Unternehmer diese Ersatzaufträge nicht leichtfertig ausschlagen. Zum anderen sind die nach dem Zeitpunkt der freien Kündigung ersparten Aufwendungen abzuziehen (in erster Linie Personal- und Materialkosten).

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