Wann kann man einen Ehevertrag machen?

Wann kann man einen Ehevertrag machen?

Ein Ehevertrag sollte am besten vor der Hochzeit oder zu Beginn der Ehe abgeschlossen werden. Theroretisch kann man eine Abweichung von der gesetzlichen Regelung aber auch noch bis kurz vor der Scheidung vereinbaren.

Wer kann einen Ehevertrag erstellen?

Der Gesetzgeber hat deshalb festgelegt, dass ein Ehevertrag von einem Notar beurkundet werden muss (§ 1410 BGB). Der Notar berät Euch aber auch umfassend, erläutert die Risiken und Vorteile für jeden Partner und erstellt nach Euren Anforderungen einen Vertragsentwurf.

Was kann man alles in einen Ehevertrag schreiben?

In einem Ehevertrag können die gesetzlichen Regelungen zu Güterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Ein Ehevertrag kann vor oder nach der Hochzeit geschlossen werden. Den Regelungen müssen stets beide Partner zustimmen.

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Was sind die Gebühren für einen Ehevertrag?

Die Kosten für einen Ehevertrag richten sich nach den Gebührenordnungen für Rechtsanwälte bzw. Notare. Die Gebühren werden dann auf Grundlage der im Ehevertrag aufgeführten Summen abzüglich eventueller Schulden berechnet. Das heißt, je größer das Vermögen, desto höher die Kosten.

Wie sinnvoll ist ein Ehevertrag für Doppelverdiener?

Besonders sinnvoll ist ein Ehevertrag allerdings gerade für Doppelverdiener in einer Ehe ohne Kinder und für Ehepaare mit ungleichen Einkommen. So bleiben beide Eheleute finanziell unabhängig und können auch im Falle einer Scheidung frei über ihr Vermögen verfügen.

Was ist ein vertraglicher Ehevertrag?

Ein Ehevertrag hat nicht nur auf das Vermögen, das in die Ehe eingebracht oder in der Ehe erwirtschaftet wird einen Einfluss, sondern auch auf das Erbe. Mithilfe der vertraglichen Vereinbarung kann die Erbschaft in Zukunft gesichert werden oder anhand spezieller Regelungen in die gewünschten Hände gelangen.

Ist ein Ehevertrag ungültig?

Ein Ehevertrag wird zwischen Eheleuten zwar in beidseitigem Einvernehmen geschlossen, das bedeutet allerdings nicht, dass er nicht unwirksam sein oder von einer Partei angefochten werden kann. So ist ein Ehevertrag in der Regel dann ungültig, wenn er sittenwidrig ist und/oder gegen geltendes Recht verstößt.

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