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Ist die Klageänderung zulässig?
Für eine Änderung der Klage bedarf es deshalb nicht der Zustimmung der beklagten Partei oder der Feststellung der Sachdienlichkeit. Besondere Voraussetzung für die Zulässigkeit der Klageänderung ist allerdings, dass auch die geänderte Klage ebenso wie die Widerklage noch von der Schiedsvereinbarung umfasst ist.
Ist der Abschluss eines schiedsvertrages zulässig?
Zu beachte ist, dass der Abschluss eines Schiedsvertrages nur dann zulässig ist, wenn es sich bei der betreffenden Streitigkeit um eine handelt, über deren Gegenstand ein Vergleich geschlossen werden darf. Dies bedeutet, dass beispielsweise Ehestreitigkeiten nicht per Schiedsverfahren gelöst werden können.
Wie kann der Schiedsvertrag geschlossen werden?
Diese besagt, dass beide Parteien sich im Falle eines Rechtsstreites der Entscheidung des Schiedsgerichts unterwerfen. Der Schiedsvertrag bedarf grundsätzlich der Schriftform. Er kann sowohl bei Vertragsschluss, als auch nachträglich für einen bestimmten Vertrag geschlossen werden.
Ist das schiedsgerichtliche Verfahren geschlossen?
Zwischen den Parteien kann während des schiedsgerichtlichen Verfahrens ein Vergleich geschlossen werden. Ist dies der Fall, kommt § 1053 ZPO zum Tragen: „(1) Vergleichen sich die Parteien während des schiedsrichterlichen Verfahrens über die Streitigkeit, so beendet das Schiedsgericht das Verfahren.
Die Klageänderung ist einerseits zulässig, wenn der Beklagte einwilligt. Dann wird er als nicht schutzbedürftig angesehen. Die Einwilligung wird dabei vermutet, wenn er sich, ohne der Änderung zu widersprechen, in einer mündlichen Verhandlung auf die abgeänderte Klage eingelassen hat (§ 267 ZPO).
Wie kann ein Verzicht auf die Klage vorliegen?
Laut herrschender Meinung kann entweder ein Verzicht auf die Klage (§ 306 ZPO), eine Erledigung der Hauptsache oder eine Klagerücknahme vorliegen (§ 269 ZPO) [BGH NJW 1990, 2682]. 2. Kostenprobleme der Klageänderung Reduziert sich der Streitwert, bringt die Klageänderung häufig Kostenprobleme mit sich.
Was bringt die Klageänderung mit sich?
Reduziert sich der Streitwert, bringt die Klageänderung häufig Kostenprobleme mit sich. Wird beispielsweise eine ursprünglich in Höhe von 10000 Euro eingereichte Klage mit Zustimmung des Beklagten auf 8000 Euro ermäßigt, können schon Kosten aus dem höheren Streitwert entstanden sein.
Wie lange dauert die Klage bei einem nicht ausgelasteten Gericht?
Bei einem nicht ausgelasteten Gericht kann die Zustellung der Klage beim Beklagten bereits zwischen drei und vier Wochen dauern, also vom Zeitpunkt der Einzahlung des Vorschusses bis zur Rückkunft der Zustellungsurkunde. Daraufhin folgt regelmäßig binnen eines Monats eine Klageerwiderung, worauf mit einer sogenannten Replik reagiert werden kann.