Wann darf man eine Rezeptur nicht anfertigen?

Wann darf man eine Rezeptur nicht anfertigen?

Untersagt ist dem Apotheker nicht nur die Abgabe, sondern auch die Herstellung eines Rezepturarzneimittels, wenn eine Verschreibung einen erkennbaren Irrtum enthält, unleserlich ist oder sich „sonstige Bedenken“ ergeben (§ 7 Abs. 1 Satz 4 ApBetrO).

Ist resorcin verschreibungspflichtig?

Resorcin ist längst obsolet, Alternativen nutzen! Für Resorcin sind unerwünschte Arzneimittelwirkungen wie Kontaktallergien bereits seit Langem gut dokumentiert, deshalb wurde es im Zuge der Nachzulassung negativ bewertet. Trotzdem treten immer wieder Verschreibungen über Resorcin-haltige Rezepturen auf.

Wann gelten Arzneimittel als bedenklich?

Bedenklich sind Arzneimittel, bei de- nen nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse der begründete Verdacht besteht, daß sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein nach den Erkenntnissen der medi- zinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen.

Ist Salicylsäure rezeptpflichtig?

„Salicylsäure“ enthält den Wirkstoff Salicylsäure, ein Arzneimittel aus der Gruppe der sogenannten Dermatika (Arzneimittel zur Anwendung auf der Haut). „Salicylsäure“ ist apothekenpflichtig und rezeptfrei in der Apotheke erhältlich.

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Ist der Apotheker frei von Rezepturarzneimitteln?

Hingegen ist der Apotheker bei der Wahl der Ausgangsstoffe, die keine eigene arzneiliche Wirkung haben und die arzneiliche Wirkung nicht nachteilig beeinflussen können, frei (§ 7 Abs. 1 Satz 3 ApBetrO). Untersagt ist dem Apotheker nicht nur die Abgabe, sondern auch die Herstellung eines Rezepturarzneimittels,…

Warum darf der Apotheker das Arzneimittel nicht abgeben?

Deshalb gilt selbst dann, wenn der Arzt auf der Herstellung der Rezeptur besteht, für den Apotheker das Herstellungsverbot. Zusätzlich darf er das Arzneimittel gemäß § 17 Abs. 5 Satz 2 ApBetrO nicht abgeben.

Wie ist das Apothekengesetz verankert?

In § 1 Apothekengesetz (ApoG) ist der öffentliche Auftrag der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln verankert. Er richtet sich an die Apotheke als Einrichtung.

Ist die Verweigerung bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel nicht akzeptiert?

Die Verweigerung der Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus religiös oder weltanschaulich motivierten Gewissensgründen wird von Patientinnen und Patienten nicht akzeptiert und führt zu Beschwerden bei der Kammer. Diese hat das Verhalten der Apothekerin oder des Apothekers berufsrechtlich zu prüfen.

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