Wie Klage ich mein Gehalt ein?

Wie Klage ich mein Gehalt ein?

Wenn der Arbeitgeber nicht fristgerecht das Gehalt bezahlt, kann der Arbeitnehmer das Geld einklagen. Der Grund für das Ausbleiben des Lohns ist unerheblich. Die Lohnklage kann der Arbeitnehmer beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Dabei klagt er auf das volle ausständige Gehalt.

Wer zahlt Streitwert Arbeitsgericht?

Die Gerichtskosten sind immer von der Partei zu tragen, die die Klage verliert. Unter Umständen fallen aber gar keine Gerichtskosten an. Dies ist der Fall, wenn der Rechtsstreit in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht durch einen Vergleich beendet wird. In der Praxis ist dies sogar der Regelfall.

Wie lange kann man Gehaltsabrechnungen reklamieren?

Der Einspruch gegen die Lohnabrechnung unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Das ergibt sich aus § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB). Damit hat der Arbeitnehmer grundsätzlich drei Jahre lang Zeit, gegen eine fehlerhafte Lohnabrechnung Einspruch einzulegen.

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Ist eine Lohnklage unvermeidbar?

Unvermeidbar ist eine Lohnklage dann, wenn der Lohnanspruch droht zu verjähren. Gem. §§ 195, 199 Absatz 1 BGB beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist drei Jahre ab dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsinhaber Kenntnis von den relevanten Umständen erlangt hat.

Wie kann eine Lohnklage erhoben werden?

Bei Lohn- oder Gehaltsrückständen kann eine sogenannte Lohnklage in Frage kommen, die vor dem Arbeitsgericht erhoben wird. Für die Klageerhebung ist es dabei unerheblich, aus welchen Gründen die Lohn- oder Gehaltzahlung ausgeblieben ist.

Welche Unterlagen benötigen sie für die Einreichung der Lohnklage?

Für die Einreichung der Lohnklage werden zudem verschiedene Unterlagen benötigt, dazu gehören der Arbeitsvertrag, die Lohnabrechnung und, wenn vorhanden, ein Nachweis über Überstunden. Zu erheben ist eine Lohnklage beim Arbeitsgericht. Dabei kommt es auf die Rechtsform und den Sitz des Unternehmens an, welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist.

Welche Fristen sind bei einer Lohnklage zu berücksichtigen?

Welche Fristen sind bei einer Lohnklage zu berücksichtigen? Die Lohnklage ist möglich, sobald der Arbeitgeber in Verzug gerät. Dabei ist eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab dem Ende des Kalenderjahres, in welchem Kenntnis von dem Anspruch erlangt wurde, gemäß § 195 BGB zu berücksichtigen.

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