Wo bekomme ich noch ein Sparbuch?

Wo bekomme ich noch ein Sparbuch?

Das klassische Sparbuch und das dazugehörige Konto können Sie in der Regel nur in einer Sparkassen-Filiale eröffnen, da Ihnen die Sparurkunde (das Sparkassenbuch) in gehefteter Form direkt ausgehändigt wird. Bei einigen Sparkassen ist die Eröffnung eines Sparkontos auch online möglich.

Was kann ein Sparkonto?

Ein Sparkonto funktioniert grundsätzlich nur im Haben (Plus) zur Verbuchung der Spareinlagen des Sparers. Dazu stellt die Bank dem Sparer eine Papierurkunde (Sparbuch) oder eine elektronische SparCard aus, auf der alle Ein- und Auszahlungen sowie die Zinsgutschriften vermerkt werden.

Welche Banken bieten ein Sparbuch an?

Sparbuch-Vergleich: Top-Sparbuchzinsen sichern

Institut (Infoseite) Rendite Zinssatz* pro Jahr
HypoVereinsbank 0,030\% 0,030\%
GEFA BANK 0,020\% 0,020\%
BMW Bank 0,010\% 0,010\%
Commerzbank 0,000\% 0,000\%

Was sind die Unterschiede zwischen Sparkonto und Tagesgeldkonto?

Es gibt kleine Unterschiede zwischen Sparkonto und Tagesgeldkonto hinsichtlich der Verfügbarkeit. Aufgrund der vielen Gemeinsamkeiten finden Sie in unseren Vergleichen beide Sparmodelle. Im Falle der Tagesgeldkonten handelt es sich um Sparkonten, bei denen Sie jederzeit auf ihr Geld zugreifen können.

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Was ist der Standardfall eines solchen Sparkontos?

Der Standardfall eines solchen Sparkontos ist das so genannte Sparbuch. Dieses stellt eine Sparurkunde dar, in welcher alle Ein- und Auszahlungen sowie Zinserträge des Sparers vermerkt werden.

Was ist ein Festgeld Sparkonto?

Festgeld Sparkonto – hohe Zinsen sichern! Festgeld Sparen ist eine übersichtliche und beliebte Sparform, die schon zu Beginn der Laufzeit fest vereinbarten Zinsen garantiert. Diese sind höher als beim Tagesgeld Sparen. Eine Sonderform des Festgeld Sparkontos mit monatlichen Auszahlungen ist der Auszahlungsplan!

Was sind Grundlagen für die Ausstellung und Führung eines Sparkontos?

Grundlagen für die Ausstellung und Führung eines Sparkontos sind der § 21 IV der Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV) sowie die § 488 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).