Was ist die Zuzahlung fur die vollstationare Krankenhausbehandlung?

Was ist die Zuzahlung für die vollstationäre Krankenhausbehandlung?

Patienten ab Vollendung des 18. Lebensjahres müssen für die vollstationäre Krankenhausbehandlung (stationärer Aufenthalt über mindestens einen Tag und eine Nacht) eine Zuzahlung von 10 € pro Tag leisten. Diese Zuzahlung ist auf 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt.

Was sind die Kosten für ein Krankenhausaufenthalt?

Es werden schnell, allein für die Unterkunft mit ein paar Komfortleistungen, um die 200 Euro pro Tag erreicht. Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich bei einem Krankenhausaufenthalt mit 10 Euro pro Tag an den angefallenen Kosten beteiligen, für maximal 28 Tage im Jahr.

Was ist eine Krankenhausbehandlung in Kürze?

1. Das Wichtigste in Kürze Eine Krankenhausbehandlung beinhaltet alle Leistungen, die für den Patienten nach Art und Schwere seiner Erkrankung notwendig und im Rahmen des Versorgungsauftrags des Krankenhauses möglich sind. Der Patient muss 10 € pro Tag zuzahlen, allerdings maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.

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Ist der Privatpatient in der Zahlungspflicht?

Während die gesetzlichen Krankenkassen direkt mit dem Leistungserbringer, in dem Fall also mit der Klinik, die Kosten abrechnen – und der Versicherte üblicherweise gar nichts von den angefallenen Kosten erfährt – ist der Privatpatient in der Zahlungspflicht.

Wie lange dauert die Prüfung der Krankenhausabrechnung?

6 Monate bis zum Abschluss der Prüfung der Krankenhausabrechnung. Das BSG konkretisierte den Begriff „zeitnah“ nun dahin, dass „das Prüfverfahren nicht nur nach 6 Wochen eingeleitet, sondern in der Regel 6 Monate nach Zugang der vollständigen Krankenhausrechnung bei der Krankenkasse auch abgeschlossen sein muss“.

Wie viel zahlen gesetzlichen Krankenkassen für einen Krankenhausaufenthalt?

Volljährige Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen zahlen je Kalendertag des Krankenhausaufenthalts 10 Euro für längstens 28 Tage im Jahr. Die Zuzahlung ist direkt an das Krankenhaus zu leisten.