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Wie kann ich einen Behinderten kündigen?
Schwerbehinderte sind nicht unkündbar, aber durch ein formales Verfahren vor Ausspruch einer Kündigung besonders geschützt. Der besondere Kündigungsschutz gilt für Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellten Personen. Der Arbeitgeber muss das Integrationsamt vor Ausspruch der Kündigung um Zustimmung bitten.
Wann darf man Behinderte kündigen?
Der besondere Kündigungsschutz gilt für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung ( GdB ) von mindestens 50 und ihnen gleichgestellte Menschen mit einer Behinderung von 30 oder 40 GdB . Für eine Gleichstellung reicht jetzt allein die konkrete Gefährdung des Arbeitsplatzes wegen der Behinderung aus.
Kann ein behinderter gekündigt werden?
Den besonderen Kündigungsschutz nach § 168 SGB IX genießt ein Arbeitnehmer nur, wenn es sich bei ihm um einen schwerbehinderten Menschen nach § 2 Absatz 2 SGB IX handelt (Schwerbehinderung). Danach sind Menschen schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt.
In welchen Fällen stimmt das Integrationsamt einer Kündigung zu?
(1) Das Integrationsamt erteilt die Zustimmung bei Kündigungen in Betrieben und Dienststellen, die nicht nur vorübergehend eingestellt oder aufgelöst werden, wenn zwischen dem Tag der Kündigung und dem Tag, bis zu dem Gehalt oder Lohn gezahlt wird, mindestens drei Monate liegen.
Wie kündigt man eine Schwerbehinderteneigenschaft an?
Der Schwerbehinderte kündigt selbst. Das Arbeitsverhältnis ist befristet. Die Kündigung ergeht während der Probezeit – es gilt eine verkürzte Kündigungsfrist in der Probezeit. Ein Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft existiert nicht und die Behinderung ist nicht offenkundig.
Ist die Kündigung eines Schwerbehinderten in der Probezeit abhängig?
Kündigung Schwerbehinderter in der Probezeit. Grundsätzlich ist also die Kündigung eines Schwerbehinderten von der Zustimmung des Integrationsamtes abhängig. Jedoch enthält das Gesetz einige Ausnahmen.
Warum ist die Kündigung einer vorhandenen Schwerbehindertenvertretung unwirksam?
Die Nicht-Beteiligung einer vorhanden Schwerbehindertenvertretung kann dem Arbeitgeber ziemlich auf die Füße fallen: Unterlässt er die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung, hat dies seit 2017 zur Folge, dass die Kündigung allein schon durch diesen Verstoß unwirksam ist ( § 178 Abs. 2 S. 3 SGB IX ).
Wann muss die Behörde fristlose Kündigungen kündigen?
Einwände gegen fristlose Kündigungen muss die Behörde binnen 2 Wochen anbringen. Steht die Behinderung nicht in Zusammenhang mit der Kündigung, erlässt das Integrationsamt einen Zustimmungsbescheid. Damit kann der Arbeitgeber den Schwerbehinderten innerhalb einer 4-wöchigen Frist kündigen.