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Was sind die häufigsten Gründe für eine Einbehaltung der Kaution?
Die häufigsten Gründe für eine (teilweise) Einbehaltung der Kaution durch den Vermieter im Gewerbemietrecht sind: Der Mieter hat die Miete noch nicht vollständig gezahlt. Der Mieter gibt die Mietsache nicht rechtzeitig zurück. Er schuldet dann eine Nutzungsentschädigung, die mit der Kaution verrechnet werden kann.
Was ist der wichtigste Zeitpunkt für eine Kaution?
Das Wichtigste auf einen Blick Zeitpunkt: Die Kaution wird exakt zu Beginn des Mietvertrags fällig. Die Zahlung kann als Einmalbetrag erfolgen. Zahlung: Die Mietkaution kann in bar gezahlt werden. Der Mieter kann auch selbst ein Sparkonto eröffnen, und dem Vermieter übergeben.
Welche Art von Kautionen gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Kautionen. Die häufigste Variante ist der Barkredit. Mietern ist zu empfehlen, sich die Übergabe schriftlich bestätigen zu lassen. Die einfachste Form ist das Losungswort-Sparbuch, bei dem nur der Mieter und der Vermieter das Losungswort kennen. Sie kann auch in Form einer Bankgarantie erfolgen.
Kann man die Kaution auch in Raten zahlen?
Auch wenn in der Praxis häufig anders verfahren wird: Das Datum an dem der Mietvertrag unterschrieben wird, oder der Termin des Einzugs sind für die Zahlung der Mietkaution nicht von Belang. Sondern: Der Vermieter darf die Kaution das erste Mal ab dem „Datum“ verlangen, an dem der Mietvertrag beginnt. Kann man die Mietkaution auch in Raten zahlen?
Was versteht man unter einer Kaution in Deutschland?
So versteht man in Deutschland unter einer Kaution generell die Mietsicherheit, die sich der Vermieter vorbehält, um gegen Risiken abgesichert zu sein, etwa für den Fall, der Mieter würde Schadenersatzpflichten nicht erfüllen oder auch den Mietzins nicht leisten.
Ist die Zahlung der Kaution in Geld möglich?
Statt der Zahlung der Kaution in Geld kann der Mieter dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde als Mietsicherheit geben. Er spart sich somit die Zahlung des Geldes für die Mietkaution. Diese sogenannte Mietkautionsbürgschaft stellt die einzige bargeldlose Form der Mietsicherheit dar.
Warum gilt die Nichtzahlung der Kaution bei der Mietkaution?
Die Nichtzahlung der Kaution bzw. der Zahlungsverzug bei der Mietkaution gilt seit dem 01.01.2013 als wichtiger Grund, der eine fristlose Kündigung (außerordentliche Kündigung) rechtfertigt. Dieses Recht des Vermieters ergibt sich aus § 569 BGB Abs. 2a BGB.