Was ist der Unterschied zwischen Probezeit und Wartezeit?

Was ist der Unterschied zwischen Probezeit und Wartezeit?

Die Wartezeit ist die Zeitspanne, die bis zum gesetzlichen Erwerb eines Anspruches (wie. z.B. voller Urlaubsanspruch / Kündigungsschutz) abgewartet werden muss. Die Probezeit ist nur eine Zeitspanne während derer man mit kürzere Frist kündigen kann.

Was bedeutet Wartezeit im Arbeitsvertrag?

Wartezeit: Das KSchG greift erst dann, wenn ein Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate bestanden hat. Dabei handelt es sich um die sogenannte Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG. Nach Ablauf der Wartezeit benötigt der Dienstherr einen Kündigungsgrund vorher nicht.

Was ist eine Wartezeitkündigung?

Mit dem Begriff der „Wartezeitkündigung“ wird üblicherweise die ordentliche Kündigung innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG bezeichnet.

Wie lange kann eine Probezeit vereinbart werden?

Eine Probezeit kann zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Während dieser Zeit, die maximal sechs Monate dauern darf, können beide das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Probezeit bedeutet deshalb nur, dass die Kündigungsfrist verkürzt ist.

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Wie lange darf die gesetzliche Probezeit überschreiten?

Laut § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf die Probezeit eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten. Enthält der unterschriebene Arbeitsvertrag eine längere Probezeit, ist diese nicht automatisch unwirksam. Es gilt jedoch mit Ablauf der gesetzlichen Probezeit die reguläre Kündigungsfrist und nicht mehr die von zwei Wochen.

Was ist wichtig für die Probezeit Kündigung?

Der wichtigste Grund für die Probezeit: In diesem Zeitraum herrscht noch kein Kündigungsschutz, dafür aber eine besondere Kündigungsfrist: Beide Seiten können binnen zwei Wochen kündigen. Die Probezeit Kündigung bedarf nicht einmal einer Angabe von Gründen.

Wie lange dauert eine Probezeit in einem Arbeitsverhältnis?

Doch solche Auskünfte sind mit Vorsicht zu genießen. Eine Probezeit kann zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Während dieser Zeit, die maximal sechs Monate dauern darf, können beide das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.