Was beinhaltet das Datenschutzrecht?

Was beinhaltet das Datenschutzrecht?

Datenschutz beschreibt den Schutz vor der missbräuchlichen Verarbeitung personenbezogener Daten sowie den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Der Datenschutz in Deutschland wird hauptsächlich durch die zwei Gesetze Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) geprägt.

Welche Daten fallen unter das Bundesdatenschutzgesetz?

Besonders geschützt wurden so genannte besondere Arten von Daten gemäß § 3 Abs. 9 BDSG a.F., nämlich Daten über ethnische Herkunft, die politische Meinung, religiöse oder philosophische Überzeugungen, die Gewerkschaftszugehörigkeit, die Gesundheit und das Sexualleben. Nach § 4d Abs.

Was will Datenschutzrecht schützen?

Das Datenschutzrecht schützt den Umgang mit personenbezogenen Daten und ist im Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verankert. Geschützt werden aber nur persönliche Daten von natürlichen Personen, keine Unternehmensdaten.

Was ist das neue Datenschutzgesetz?

Neues Datenschutzgesetz: Die Regelungen der DSGVO werden ergänzt und konkretisiert. Alles, was die DSGVO regelt, gilt unmittelbar. Da sie Vorrang vor nationalem Recht hat, kann das BDSG-neu also nur solche Bestimmungen enthalten, welche die DSGVO auslässt oder bewusst offenlässt.

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Wie ist der Datenschutzgesetz geregelt?

Um diesen Schutz gesetzlich zu verankern, wurde das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) verabschiedet, das seit dem 1. Juli 1993 in Kraft ist. Die entsprechende Verordnung (VDSG) regelt die Einzelheiten. Ausserdem existieren auch in anderen Gesetzen und Bereichen zahlreiche Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeit.

Was ist das Bundesgesetz über den Datenschutz?

Um diesen Schutz gesetzlich zu verankern, wurde das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) verabschiedet, das seit dem 1. Juli 1993 in Kraft ist. Die entsprechende Verordnung (VDSG) regelt die Einzelheiten.

Was betrifft das neue Datenschutzgesetz?

Das neue Datenschutzgesetz betrifft Unternehmen in der europäischen Union bzw. Unternehmen, die eine Niederlassung in der EU haben oder personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten ebenso wie Vereine. Unternehmen aller Branchen müssen seit Mai 2018 die DSGVO berücksichtigen.