Wer haftet bei Glatteis?

Wer haftet bei Glatteis?

Für die Sicherheit auf ihren Grundstücken und den dazu gehörigen Gehwegen sind die Haus- und Grundeigentümer selbst verantwortlich. Räum- und streupflichtig für öffentliche Straßen und Gehwege sind die Träger der Straßenbaulast, in der Regel die jeweilige Kommune.

Wer haftet wenn jemand auf meinem Grundstück stürzt?

Das sind die Verkehrssicherungspflichten für Hausbesitzer. Kommt jemand auf einem Privatgrundstück zu Schaden, haftet oft der Eigentümer. Die Verkehrssicherungspflicht umfasst nicht nur den winterlichen Räum- und Streudienst. Auch lose Dachziegel, morsche Äste oder eine defekte Außenbeleuchtung können zur Gefahr werden …

Ist der Eigentümer gegenüber dem Geschädigten haftbar?

Der Eigentümer bleibt gegenüber dem Geschädigten haftbar, auch wenn er die Anlage nicht selber betreibt, sondern vermietet oder verpachtet. Er kann freilich gegenüber Mieter oder Pächter Rückgriff nehmen.

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Wer haftet für den fehlerhaften Zustand?

Der Eigentümer haftet für den fehlerhaften Zustand, unabhängig davon, ob er diesen kannte oder nicht und ob er die Möglichkeit gehabt hätte, ihn zu vermeiden. Voraussetzung ist jedoch, dass das Werk einen objektiven Mangel aus Herstellung oder Unterhalt aufweist.

Wer haftet für den Schaden in der Einstellhalle?

Mehreren Häusern dienende Einstellhallen stehen oft im Miteigentum aller beteiligten Hauseigentümer. Damit haften auch alle Miteigentümer für den Schaden, und zwar nach der Rechtsprechung solidarisch, das heisst, jeder einzelne kann gegenüber dem Geschädigten für den ganzen Schaden haftbar gemacht werden.

Warum haften Stockwerkeigentümer für den Schaden?

Damit haften auch alle Miteigentümer für den Schaden, und zwar nach der Rechtsprechung solidarisch, das heisst, jeder einzelne kann gegenüber dem Geschädigten für den ganzen Schaden haftbar gemacht werden. Das gilt auch bei Stockwerkeigentümergemeinschaften, wenn die Einstellhalle (was die Regel sein dürfte) nicht im Sonderrecht steht.