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Was müssen die Eltern für die Kinder tun?
Nach § 1631 BGB umfasst die Personensorge die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Dabei haben die Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.
Was müssen Eltern sein?
Selbstvertrauen ist für eine optimale Entwicklung Deines Kindes unerlässlich, denn ein Kind, das sich selbst akzeptiert, hat auch Vertrauen zu anderen. Jedoch müssen Eltern ihr Kind ebenso auch auf seine Schwächen und Stärken hinweisen, wobei sie sich auf die Stärken konzentrieren sollten.
Wie sind die Eltern für ihre Kinder verantwortlich?
Das bedeutet, sie sind für ihre Kinder verantwortlich. Dabei müssen sie immer berücksichtigen, was das Beste für das Kind ist. Und sie müssen dem älteren Kind mehr Freiheiten lassen, als dem jüngeren. Eltern dürfen Entscheidungen für das Kind treffen, zum Beispiel wenn das Kind einen Vertrag machen will. Sie sind verpflichtet, auf ihre Kinder
Welche Pflichten haben die Eltern gegenüber ihren Kindern?
Sie haben aber auch gegenüber ihren Eltern Pflichten, zum Beispiel im Haushalt mitzuhelfen, das steht sogar im Gesetz. Und wenn sie erwachsen sind müssen sie manchmal auch den Unterhalt für ihre Eltern zahlen. Eltern haben das Sorgerecht bis die Kinder 18 Jahre alt sind. Das bedeutet, sie sind für ihre Kinder verantwortlich.
Wann müssen die Eltern für ihre Kinder zahlen?
Und wenn sie erwachsen sind müssen sie manchmal auch den Unterhalt für ihre Eltern zahlen. Eltern haben das Sorgerecht bis die Kinder 18 Jahre alt sind. Das bedeutet, sie sind für ihre Kinder verantwortlich. Dabei müssen sie immer berücksichtigen, was das Beste für das Kind ist.
Wie ist die Zuständigkeit der Eltern für die Erziehung ihrer Kinder geregelt?
Die Zuständigkeit der Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten für die Erziehung ihrer Kinder ist durch das Grundgesetz geregelt (vgl. Alpbek 2017, S. 174). Hier heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.