Was ist unterhaltspflichtig bei minderjahrigen Kindern?

Was ist unterhaltspflichtig bei minderjährigen Kindern?

Eltern sind bei minderjährigen Kindern unterhaltspflichtig. Das gilt natürlich auch, wenn du ausgezogen bist. Unabhängig davon, ob du ein eigenes Einkommen hast. Nur wenn die Eltern nicht dazu in der Lage sind, springt der Staat ein. Es müssen aber auch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Welche Besonderheiten sind beim Pflichtteil eines Minderjährigen zu berücksichtigen?

Beim Pflichtteil eines Minderjährigen sind Besonderheiten zu berücksichtigen. Im deutschen Recht genießt der Minderjährige besonderen Schutz. Kinder unter sieben Jahren sind geschäftsunfähig und grundsätzlich nicht in der Lage, wirksam rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben, § 104 Nr. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Wie kann ein Minderjähriger erbfähig werden?

Selbstverständlich kann auch ein Minderjähriger Erbe werden. Nach § 1923 BGB kann jeder, der zum Zeitpunkt des Erbfalls lebt, Erbe sein. Sogar ein so genannter nasciturus, also ein zum Zeitpunkt des Erbfalls zwar noch nicht geborener aber bereits gezeugter Mensch, ist nach dem deutschen Erbrecht erbfähig.

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Wie lebst Du mit anderen Minderjährigen in einer kleinen WG?

Da vielen Minderjährigen die Lebenserfahrung fehlt, alleine einen Haushalt zu führen, haben Kommunen und private Träger Wohnheime für sogenanntes betreutes Wohnen eingerichtet. Hier lebst du mit anderen Minderjährigen in einer kleinen WG mit 3 oder 4 Mitbewohnern.

Was ist vor Aufnahme der Tätigkeit durch den Minderjährigen zu beachten?

Vor Aufnahme der Tätigkeit durch den Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, meist der Eltern, einzuholen. Dazu befragt der Jugendliche seine Eltern und diese können im Gespräch zustimmen. Es gibt hier keine Formalitäten zu beachten.

Wie kann ich als Minderjähriger selbstständig tätig werden?

Im Antrag wird der Wunsch beschrieben, als Minderjähriger selbstständig tätig zu sein. Der Antrag ist von den Eltern zu unterschreiben. Danach erfolgt eine Anhörung sowohl des Jugendlichen als auch der Eltern.