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Wie wird man Durchsuchungszeuge?
Ihr eigener Zeuge? Zeugen werden benötigt, außer es ist doch jemand von der führenden Behörde mit dabei (z.B. Staatsanwalt) – § 105 StPO. Ansonsten muss die Polizei „ein(en) Gemeindebeamten oder zwei Mitglieder der Gemeinde“ zuziehen. Sie können darauf verzichten, müssen aber nicht.
Wer muss bei einer Durchsuchung dabei sein?
Die §§ 102 ff. StPO normieren die Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume. Damit sind alle Räumlichkeiten gemeint, die der Verdächtige tatsächlich innehat. Dabei ist es egal, ob er diese befugt oder unbefugt nutzt, wie die Eigentumsverhältnisse sind, oder ob ihm ein Hausrecht zusteht.
Was ist ein Haftbefehl?
Ein Haftbefehl ist die offizielle Anordnung, eine Person in Untersuchungshaft, im Volksmund auch U-Haft genannt, zu schicken. Durch den Haftbefehl soll die ordnungsgemäße Durchführung eines Strafverfahrens durch Staatsanwaltschaft und Polizei sichergestellt werden.
Kann das Gericht einen Haftbefehl erlassen?
Wenn der Verdacht besteht, dass der gesuchte ein Schwerverbrechen begangen hat, kann das Gericht ebenfalls einen Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter erlassen und die Haft anordnen. § 112a StPO lässt die Untersuchungshaft zu, wenn der dringende Verdacht vorliegt, dass der Täter die Tat oder ähnlich schlimme Taten erneut begeht.
Welche Hinweise gibt es für das richtige Verhalten nach einem Haftbefehl?
Die drei wichtigsten Hinweise für das richtige Verhalten nach einem Haftbefehl lauten daher: Bleiben Sie ruhig! Leisten Sie gegen die Maßnahmen der Polizei keinen Widerstand. Sie können sich dem Haftbefehl so nicht entziehen. Machen Sie keine Aussage! Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen.
Wie soll der Haftbefehl sichergestellt werden?
Durch den Haftbefehl soll die ordnungsgemäße Durchführung eines Strafverfahrens durch Staatsanwaltschaft und Polizei sichergestellt werden. Mit anderen Worten liegt die vorläufige Festnahme einer noch nicht verurteilten Person vor.