Inhaltsverzeichnis
- 1 Welche Rechtsmittel sind gegen das Urteil eines Amtsgerichts im Strafrecht?
- 2 Was ist die Zuständigkeit des Landgerichts im Strafverfahren?
- 3 Welche Entscheidungen können mit einem Rechtsmittel angefochten werden?
- 4 Welche Rechtsmittel gibt es für eine gerichtliche Entscheidung?
- 5 Was sind Rechtsmittel im Zivilprozess?
- 6 Was ist die Voraussetzung für die Zulassung von Rechtsmitteln vor Gericht?
- 7 Wann muss die Einlegung des Rechtsmittels erfolgen?
- 8 Was ist ein Urteil in der Rechtssprache?
Welche Rechtsmittel sind gegen das Urteil eines Amtsgerichts im Strafrecht?
Rechtsmittel gegen das Urteil eines Amts- oder Landgerichts im Strafrecht sind die Berufung, Revision und Wiederaufnahme. Jetzt anrufen für eine Ersteinschätzung durch Fachanwalt für Strafrecht :
Was ist die Zuständigkeit des Landgerichts im Strafverfahren?
Entscheidend für die Zuständigkeit des Landgerichts im Strafverfahren ist demnach die Straftat und die zu erwartende Strafhöhe. Das Landgericht selbst lässt sich noch in folgende Bereiche weiter unterteilen in:
Welche Gerichte sind für die Strafsache zuständig?
Welches Gericht für welche Strafsache zuständig ist, wird durch das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und die Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Bei der Bestimmung der Zuständigkeit wird zwischen der örtlichen und der sachlichen unterschieden. Die Strafsachen unterfallen gem. § 13 GVG den ordentlichen Gerichten.
Welche Entscheidungen können mit einem Rechtsmittel angefochten werden?
Entscheidungen der Gerichte können mit einem Rechtsmittel angefochten werden – an die Hauptverhandlung mit dem Urteil (Tatsacheninstanz) kann sich so ein Rechtsmittelverfahren (Rechtsmittelinstanz) anschließen. Rechtsmittel im Strafrecht sind die Beschwerde, Berufung, Revision und außerdem die Wiederaufnahme.
Welche Rechtsmittel gibt es für eine gerichtliche Entscheidung?
Gegen andere gerichtliche Entscheidungen gibt es das Rechtsmittel der Beschwerde. Hier unterscheidet man zwischen der einfachen und unbefristeten Beschwerde und der sofortigen Beschwerde. Welches nun das richtige Rechtsmittel ist, kann nur ein Rechtsanwalt entscheiden.
Wer kann Rechtsmittel einlegen?
Wer kann Rechtsmittel einlegen? Gemäß § 296 StPO haben die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte das Recht, Rechtsmittel einzulegen. Zur Einlegung von Berufung oder Revision muss der Angeklagte durch das Urteil „beschwert“ sein, d.h. unmittelbar nachteilig beeinträchtigt.
Was sind Rechtsmittel im Zivilprozess?
Rechtsmittel im Zivilprozess Rechtsmittel sind spezielle Rechtsbehelfe, um eine gerichtliche Entscheidung anzufechten. I. Allgemeines 1. Suspensiveffekt, §705 S.2 ZPO Die Entscheidung wird NICHT wirksam, bevor nicht abschließend über das Rechtsmittel entschieden ist, d. h. das Urteil tritt zunächst nicht in Rechtskraft. 2. Devolutiveffekt
Was ist die Voraussetzung für die Zulassung von Rechtsmitteln vor Gericht?
Voraussetzung für die Zulassung aller Rechtsmittel vor Gericht ist die sogenannte Beschwer. Von einer Beschwer ist dann die Rede, wenn eine Entscheidung für die betroffene Prozesspartei ungünstig ausgefallen ist, also sie sozusagen „beschwert“ und deshalb subjektiv in ihren Rechten einschränkt. Was können Rechtsmittel bewirken?
Wie wird die Rechtskraft des Urteils gehemmt?
Darüber hinaus – und das ist meist entscheidender – wird die Rechtskraft des Urteils gehemmt (Suspensiveffekt). Der Angeklagte bleibt daher „auf freiem Fuß“, da das Urteil während des Rechtsmittelverfahrens nicht vollstreckt wird. Bis zur Rechtskraft wirkt zudem die Unschuldsvermutung zugunsten des Angeklagten fort.
Wann muss die Einlegung des Rechtsmittels erfolgen?
Die Einlegung des Rechtsmittels muss innerhalb einer Woche nach der Verkündung des Urteils in der Hauptverhandlung erfolgen und hebt das Strafverfahren dann in die nächsthöhere Instanz (Devolutiveffekt). Dadurch wird ein oder mehrere andere Richter mit dem Verfahren befasst, die das Urteil aufheben oder abändern können.
Was ist ein Urteil in der Rechtssprache?
Mit Urteil wird in der Rechtssprache eine gerichtliche Entscheidung bezeichnet, gegen die in der Regel ein Rechtsmittel (Berufung oder Revision) eingelegt werden. Dies hat zur Folge, dass die nächsthöhere Instanz über die Sache ihrerseits mit einem Urteil entscheiden muss (sog. Devolutiveffekt). Das Urteil ist stets vom Beschluss zu unterscheiden.