Wann darf die Polizei das Haus oder die Wohnung durchsuchen?

Wann darf die Polizei das Haus oder die Wohnung durchsuchen?

Wann darf die Polizei das Haus oder die Wohnung durchsuchen? Unter welchen Voraussetzungen die Polizei ein Haus oder eine Wohnung durchsuchen darf, richtet sich zunächst danach, ob dies zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr erfolgt.

Kann die Polizei die Wohnung ohne Erlaubnis betreten?

Die Polizei darf die Wohnung ohne Erlaubnis betreten, wenn sie hierzu ermächtigt ist. Das kann entweder durch einen gerichtlichen Beschluss der Fall sein oder auf Grund des im Bundesland geltenden Polizeigesetzes sein. In Hessen wäre hier der §38 HSOG einschlägig.

Wie kann die Polizei eine Person durchsuchen?

(2) Die Polizei kann eine Person, deren Identität gemäß § 26 oder nach anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, nach Waffen, anderen gefährlichen Werkzeugen und Sprengstoffen durchsuchen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz des Polizeibeamten oder eines Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich erscheint.“ 2.

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Was darf die Polizei ohne Erlaubnis betreten?

Die Polizei darf die Wohnung ohne Erlaubnis betreten, wenn sie hierzu ermächtigt ist. Das kann entweder durch einen gerichtlichen Beschluss der Fall sein oder auf Grund des im Bundesland geltenden Polizeigesetzes sein.

Wann darf eine polizeiliche Durchsuchung stattfinden?

Eine polizeiliche Durchsuchung gemäß §§ 102 ff. StPO darf nur dann stattfinden, wenn eine Durchsuchungsanordnung vorliegt. Es sei denn, der Betroffene stimmt einer Hausdurchsuchung vorher freiwillig zu. Ist dies nicht der Fall, so muss ein Richter hinzugezogen werden.

Welche Gegenstände darf die Polizei durchsuchen?

Die Polizei darf auch Gegenstände wie Taschen, Koffer, Autos, Kisten und Kleidung im Schrank durchsuchen. Im Ablauf der Hausdurchsuchung darf die Polizei auch den Verdächtigen selbst durchsuchen. Die Polizei darf also auch die Kleidung am Körper und sogar unter der Kleidung (Körperliche Untersuchung) durchsuchen.

Was darf die Polizei bei der Hausdurchsuchung durchsuchen?

Die Polizei darf bei der Hausdurchsuchung alles durchsuchen, woran der Beschuldigte zumindest Mitgewahrsam hat. Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es nicht an. Wenn sich der Beschuldigte zum Beispiel einen Schrank, Rucksack oder ein Kleidungsstück mit einem Mitbewohner teilt, darf der Gegenstand durchsucht werden.

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Warum hat der Nachbar die Polizei verständigt?

Ein Nachbar hat nämlich die Polizei verständigt, denn er mag nicht die Geräusche, die aus der Softair rauskommen. Als die Polizei da war kommt der Besitzer des Schrebergartens raus auf die Straße.