Ist der Arbeitgeber in der Pflicht den Arbeitsunfall bei der BG zu melden?

Ist der Arbeitgeber in der Pflicht den Arbeitsunfall bei der BG zu melden?

Der Arbeitgeber steht in der Pflicht den Arbeitsunfall bei einer Krankmeldung des Arbeitnehmers von mehr als drei tagen der BG zu melden. Auch wenn es sich um eine vermeintlich geringe Verletzung handelt, sollten Sie als Arbeitnehmer und Arbeitgeber an mögliche Folgen denken:

Wann müssen Arbeitgeber einen Arbeitsunfall melden?

Liegt ein Arbeitsunfall vor, müssen Arbeitgeber gemäß § 193 SGB VII dem Unfallversicherungsträger diesen Vorfall sofort anzeigen. Dies gilt dann, wenn der versicherte Arbeitnehmer so verletzt ist, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist. Für die Meldung hat der Arbeitgeber drei Tage Zeit.

Wann handelt es sich um einen Arbeitsunfall?

Wann es sich um einen Arbeitsunfall handelt, legen die Vorschriften des Sozialgesetzbuchs (SGB) siebter Teil fest. Nach § 8 SGB VII liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn ein versicherter Arbeitnehmer wegen einer Tätigkeit einen Unfall erleidet, die in direktem Zusammenhang mit seiner Arbeit steht. Die Folgen, die das Gesetz meint, können sein:

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Ist der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt?

Nur wenn der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird, haben Sie als Geschädigter Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu zählen unter anderem Reha-Maßnahmen, Verletztengeld, Umschulungen oder Hinterbliebenenrente.

Hier gilt: Wird der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt, haben Sie Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Beim Ablauf sollten Sie deshalb an mehrere Schritte denken: Melden Sie jeden Unfall in Zusammenhang mit Ihrer Arbeit umgehend der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) oder der gesetzlichen Unfallversicherung.

Wer hat einen Arbeitsunfall auf dem Weg zur Arbeit nach Hause erleidet?

Wer auf dem Weg zur oder von der Arbeit nach Hause einen Unfall erleidet, hat laut Definition einen Arbeitsunfall. Ein solcher Wegeunfall fällt unter den gesetzlichen Unfallschutz, wenn Sie auf direktem Weg zwischen Job und Zuhause unterwegs sind (Umwege durch Sperrungen oder Umleitungen sind erlaubt).

Wie schlimm ist der Arbeitsunfall bei der BG?

Im schlimmsten Fall kann es bei Fehlern zur Verweigerung der Versicherungsleistungen führen. Der Arbeitgeber steht in der Pflicht den Arbeitsunfall bei einer Krankmeldung des Arbeitnehmers von mehr als drei tagen der BG zu melden.

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