Was ist ein Verschmelzungsvertrag?
Die Verschmelzung ist das „M″ bei M&A, nämlich der Merger. Zusammengefasst ist die Verschmelzung die Auflösung eines Rechtsträgers ohne Abwicklung gegen Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaften an einem übernehmenden Rechtsträger. Es handelt sich also um eine besondere Form der Unternehmensübertragung.
Wann entsteht Verschmelzungsgewinn?
Allerdings ist es auch zulässig, die Wertansätze aus der Schlussbilanz der übertragenden GmbH im Sinne einer Buchwertfortführung (§ 24 GmbHG) zu übernehmen. Dabei kann ein Verschmelzungsverlust oder ein Gewinn entstehen, der Gewinn ist als Agio in die Kapitalrücklage einzustellen (§ 272 Abs. 2 HGB).
Was sind Umgründungen?
Eine Umgründung stellt eine Änderung der Rechtsform eines Unternehmens dar, im Zuge derer Vermögen (Betriebe bzw. Betriebsteile) auf einen neuen Rechtsträger übertragen wird.
Wann darf die Verschmelzung eingetragen werden?
Die Verschmelzung darf erst eingetragen werden, nachdem die Kapitalerhöhung eingetragen ist (§ 53 UmwG). Die Stammeinlagen sind wie folgt (gerundet) zu verteilen: Der Verschmelzungsbetrag muß auch den Zeitpunkt, von dem an die Geschäftsanteile an der neuen GmbH gewinnberechtigt sind, enthalten (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 UmwG).
Was sind die Rechtsfolgen einer Verschmelzung in das übertragende Unternehmen?
Mit Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes des übernehmenden Unternehmens treten drei grundlegende Rechtsfolgen ein: Das übertragende Unternehmen ist voll beendet (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG). Sind an einer Verschmelzung mehrere übertragende Unternehmen beteiligt, sind alle Unternehmen erloschen.
Was sind die rechtlichen Konsequenzen einer Verschmelzung?
In Bezug auf die steuerrechtlichen Konsequenzen einer Verschmelzung ist das Umwandlungssteuergesetz maßgebend. Es regelt die Anwendung der Gewerbesteuer und der Körperschaftsteuer auf die von einer Umwandlung betroffenen Unternehmen.
Was ist die Verschmelzung von Gesellschaften?
Die Verschmelzung von Gesellschaften ist die einzige Umstrukturierung im Rahmen des Umwandlungsrechts, welche auch grenzüberschreitend in der Europäischen Union ihre Rechtsgültigkeit nicht verliert. [11]