Habe ich als Oma auch Rechte?

Habe ich als Oma auch Rechte?

Neben dem anderen Elternteil, dem ohne weiteres ein Umgangsrecht mit dem Kind zusteht, haben auch Großeltern, Geschwister, Stiefeltern und andere enge Bezugspersonen ein Recht auf Umgang mit dem Kind (§ 1685 BGB); dies allerdings nur dann, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient.

Wann kann man eine Vormundschaft beantragen?

Generell können nur Minderjährige unter die Aufsicht eines Vormunds gestellt werden. Bei Erwachsenen spricht man von Betreuung. Ist ein Kind schon über 14 Jahre alt, so kann es der Bestellung einer bestimmten Person als Vormund widersprechen.

Welche Rechte haben Großeltern über ihre Enkelkinder?

Tatsächlich haben Großeltern einige Rechte, aber wenige Pflichten. Natürlich haben sie bei entsprechender Übertragung die Aufsichtspflicht über die Enkelkinder. Ob sie diese aber übernehmen wollen, können sie frei entscheiden.

Warum müssen Großeltern ihren Enkeln Unterhalt leisten?

Das bedeutet, dass im Einzelfall Großeltern ihren Enkelkindern Unterhalt leisten müssen, wenn die Eltern dies nicht können. Auch der umgekehrte Fall ist denkbar. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Enkel für den Unterhalt von Oma und Opa aufkommen.

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Kann der Anspruch der Großeltern abgelehnt werden?

Nur wenn deutliche Gründe gegen das Kindswohl sprechen, kann der Anspruch der Großeltern auf Umgang abgelehnt werden. Während der gemeinsamen Zeit haben Großeltern nur eine sehr begrenzte Pflicht zur Erziehung. Das heißt, sie müssen beispielsweise das Enkelkind nicht zum Klavierüben anhalten, wenn sie nur wenig Zeit miteinander haben.

Was ist eine Unterhaltsverpflichtung für Großeltern?

Das Gesetz sieht entsprechend eine Unterhaltsverpflichtung für Verwandte gerader Linie vor. Das bedeutet, dass im Einzelfall Großeltern ihren Enkelkindern Unterhalt leisten müssen, wenn die Eltern dies nicht können. Auch der umgekehrte Fall ist denkbar. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Enkel für den Unterhalt von Oma und Opa aufkommen.