Was bedeutet gemeinsames Sorgerecht nach Scheidung?

Was bedeutet gemeinsames Sorgerecht nach Scheidung?

Das gemeinsame Sorgerecht umfasst die Personensorge und Vermögenssorge. Maßstab jeglichen elterlichen Handels ist das Wohl des Kindes. Nach Ihrer Trennung und Scheidung entscheiden der betreuende Elternteil und der nicht betreuende Elternteil in Ausübung des Umgangsrechts in Angelegenheiten des täglichen Lebens allein.

Was sind Teile des Sorgerechts?

Mit elterlicher Sorge ist das Sorgerecht der Eltern für ihre Kinder gemeint. Bei den drei Teilbereichen der elterlichen Sorge handelt es sich um die Personensorge, die Vermögenssorge sowie die gesetzliche Vertretung. Bei minderjährigen Eltern müssen einige Sonderregelungen beachtet werden.

Wie sollte das Sorgerecht nach der Scheidung gefunden werden?

Für das Sorgerecht sollte nach der Scheidung möglichst eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Leben die Eltern zusammen, bestehen regelmäßig keine Probleme bei der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge für ein minderjähriges Kind. Kommt es zu Trennung und Scheidung, ändert sich dies jedoch meistens erheblich.

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Welche Aufgabe hat das Jugendamt in der Trennung oder Scheidung?

Das Jugendamt hat im Fall der Trennung oder Scheidung die Aufgabe, die Eltern unter angemessener Beteiligung des Kindes oder Jugendlichen bei der Entwicklung eines gemeinsamen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge zu unterstützen (§17 Abs. 2 SGB VIII).

Wie bleibt es bei der elterlichen Sorge?

Elterliche Sorge nach Trennung oder Ehescheidung der Eltern (§ 1671) a) Trennen sich die Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht oder lassen sie sich scheiden, bleibt es über die Trennung und Scheidung hinaus bei der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Wie können sie eine Scheidung oder Trennung vereinbaren?

Bei einer Scheidung oder Trennung der Eltern muss unbedingt festgelegt werden, ob das Kind bei einem oder bei beiden Elternteilen leben soll. In diesem Fall können Sie sich mit Ihrem früheren Partner um eine einvernehmliche Vereinbarung bemühen.