Was passiert mit der Krankenakte bei Arztwechsel?
Ein Arzt darf das Original einer Patientenakte also nur dann einem anderen Arzt überlassen, wenn er hierbei auch weiterhin seiner Dokumentationspflicht gerecht wird. Zudem muss er seine Schweigepflicht beachten. Die Patientenakte darf also nicht dem Patienten, wohl aber einem anderen Arzt übergeben werden.
Wie ergibt sich der Anspruch auf Einsicht in die Krankenunterlagen?
Der Anspruch auf Einsicht in die Krankenunterlagen ergibt sich für den Patienten aus dem Behandlungsvertrag, der eine Reihe vertraglicher Nebenpflichten, die nicht unmittelbar dem Integritätsschutz dienen, begründet. Die Führung ordnungsgemäßer Krankenunterlagen und das Einsichtsrecht können nach ZPO § 888 erzwungen werden .
Was ist das gesetzliche Akteneinsichtsrecht des Patienten?
b) Gesetzliches Akteneinsichtsrecht des Patienten gem. § 810 BGB Grundsätzlich stellt auch der § 810 BGB (Einsicht von Urkunden) vom Wortlaut eine Anspruchsgrundlage auf Einsicht in die Krankenunterlagen dar. Voraussetzung der Vorschrift ist, dass es sich um eine Originalurkunde handelt, die sich im Besitz eines anderen befindet.
Was umfasst das Einsichtsrecht des Patienten?
Das Einsichtsrecht umfasst allerdings nicht diejenigen Teile der Patientenakte, die die subjektiven Eindrücke des Arztes umfassen. Auf Verlangen des Patienten muss der Arzt ihm zudem Kopien der Akte anfertigen. Die Kosten dafür muss allerdings der Patient tragen und die Kostenübernahme in seinem Herausgabeverlangen auch anbieten.
Wer hat ein Recht auf Einsichtnahme in seine Behandlungsunterlagen?
Der Patient hat ein Recht auf Einsichtnahme in seine Behandlungsunterlagen. Grundsätzlich obliegt dem Arzt eine Pflicht zur umfassenden Dokumentation bezüglich aller Umstände, die die von ihm behandelte Krankheit des Patienten betreffen. Verletzt der behandelnde Arzt die Dokumentationspflicht, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.