Was muss ins Lohnkonto?

Was muss ins Lohnkonto?

Bei jeder Lohnzahlung sind im Lohnkonto die Art und Höhe des gezahlten Arbeitslohns einschließlich der steuerfreien Bezüge sowie die einbehaltene oder übernommene Lohnsteuer einzutragen. Einzutragen sind weiterhin: Kurzarbeitergeld. Saison-Kurzarbeitergeld (Winterausfallgeld, Schlechtwettergeld)

Was gehört zu den lohnunterlagen?

Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen im Überblick

Unterlagen Aufbewahrungsfrist
Krankenkasse An-, Ab-, Ummeldungen 6 Jahre
Angestelltenversicherung 10 Jahre
Anwesenheitsliste, wenn für Lohnbuchhaltung erforderlich 10 Jahre
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Krankmeldung) 5 Jahre

Was bedeutet zum Lohnkonto nehmen?

Definition: Was ist „Lohnkonto“? Das Lohnkonto ist zur Erleichterung der Nachprüfung des Lohnsteuerabzugs durch die Finanzbehörde am Ort der Betriebsstätte, in der der Lohn vom Arbeitgeber ermittelt wird, für jeden Arbeitnehmer zu führen.

Wie müssen lohnunterlagen aufbewahrt werden?

Lohnkonten sowie alle mit der Abrechnung relevanten Belege und Bescheinigungen sind 6 Jahre lang aufzubewahren. Unterlagen, die für den Jahresabschluss relevant sind, wie Lohnjournale und Buchungsbelege müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Wer führt das Lohnkonto?

Der Arbeitgeber hat für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto zu führen. In das Lohnkonto sind die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen bei der Finanzverwaltung gespeicherten individuellen Abzugsmerkmale zu übernehmen.

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Wann muss auf der Lohnabrechnung eine Unterbrechung ausgewiesen werden?

Die Anzahl der Großbuchstaben U ist aufzuzeichnen, wenn bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis Arbeitslohnansprüche für mindestens 5 aufeinanderfolgende Werktage ganz oder überwiegend entfallen sind (U = Unterbrechung).