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Wann handelt es sich um einen Arbeitsunfall?
Wann es sich um einen Arbeitsunfall handelt, legen die Vorschriften des Sozialgesetzbuchs (SGB) siebter Teil fest. Nach § 8 SGB VII liegt ein Arbeitsunfall vor, wenn ein versicherter Arbeitnehmer wegen einer Tätigkeit einen Unfall erleidet, die in direktem Zusammenhang mit seiner Arbeit steht. Die Folgen, die das Gesetz meint, können sein:
Wann ist ein Arbeitsunfall verschuldet?
Arbeitsunfälle dürfen nicht vom Arbeitnehmer selbst verschuldet sein. Das SGB stellt rein auf die ausgeübte Tätigkeit ab, durch die der individuelle Schaden entstanden ist. Wann handelt es sich um einen Arbeitsunfall?
Wann darf der Arbeitsunfall anerkannt werden?
Damit der Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird, müssen die bestimmten Dinge vorliegen. Somit darf es kein zufälliges Krankheitsereignis sein und es muss während der Arbeitszeit, bzw. auf dem Weg zur Arbeit stattfinden oder im Rahmen einer betrieblichen bzw. schulischen Veranstaltung/Reise.
Ist ein Wegeunfall während der Arbeitszeit möglich?
Wegeunfall während der Arbeitszeit: Wenn Uneinigkeit herrscht, kann gerichtlich untersucht werden, ob ein Arbeitsbezug bestand. Hat sich ein Autounfall auf dem Arbeitsweg ereignet, der von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt wird, können Sie die Zahlung folgender Dinge beanspruchen:
Kann ein Arbeitnehmer wegen eines Arbeitsunfalls gemeldet werden?
Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls mehr als drei Kalendertage ausfällt, muss dies bei der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse gemeldet werden. Dann besteht eine Meldepflicht. Tödliche Arbeitsunfälle unterliegen auch einer Meldepflicht. Die Frist für eine Meldung unterscheidet sich je nach Ausmaß der Verletzung.
Was ist mit einem Arbeitsunfall zu verwechseln?
Nicht zu verwechseln mit einem Arbeitsunfall ist die Berufskrankheit in § 9 SGB VII. Dies ergibt sich aus dem Charakter des Arbeitsunfalls, den das Gesetz mit „zeitlich begrenzt von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse“ definiert. Arbeitsunfälle dürfen nicht vom Arbeitnehmer selbst verschuldet sein.