Was ist eine vollstreckbare Klage?

Was ist eine vollstreckbare Klage?

Durch diesen wird ein Prozess bzw. Verfahren eingeleitet. Das Ziel einer Klage ist der Erhalt eines vollstreckbaren Urteils bzw. Titels. Sofern der Beklagte den Auflagen im Urteil nicht nachkommt, kann der Kläger dieses unter Zuhilfenahme entsprechender Beamteter (z. B.: Gerichtsvollzieher, Ordnungsamt, Polizei) vollstrecken.

Wie erfolgt die Klageerhebung bei dem Amtsgericht?

Grundsätzlich erfolgt die Klageerhebung durch Einreichung einer Klageschrift bei dem angerufenen Gericht. Lediglich vor dem Amtsgericht ist gem. § 496 ZPO auch die Erhebung der Klage mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle zulässig. In diesen Fällen ist dann das Protokoll anstelle der Klageschrift zuzustellen.

Kann der Kläger die Klage zurücknehmen?

Ergibt die ordnungsgemäße Auskunft, dass kein Anspruch besteht, kann der Kläger versuchen, eine übereinstimmende Erledigungserklärung zu erreichen; anderenfalls muss er die Klage zurücknehmen. Wird nach negativer Auskunft der Leistungsantrag unverzüglich zurückgenommen, ist über die Kosten nach billigem Ermessen zu entscheiden.

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Wie kann der Kläger eine Klage bei Gericht einreichen?

Sofern der Beklagte den Auflagen im Urteil nicht nachkommt, kann der Kläger dieses unter Zuhilfenahme entsprechender Beamteter (z. B.: Gerichtsvollzieher, Ordnungsamt, Polizei) vollstrecken. Um eine Klage bei Gericht einreichen zu können, müssen gewisse gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllt sein, welche von Amts wegen zu prüfen sind.

Was sind die Voraussetzungen für eine Klage bei Gericht?

Voraussetzungen für eine Klage. Um eine Klage bei Gericht einreichen zu können, müssen gewisse gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllt sein, welche von Amts wegen zu prüfen sind. Dies betrifft sowohl natürliche als auch juristische Personen und ist unabhängig von der Gerichtsbarkeit (Ausnahme Strafrecht).

Wie wird eine Klage bei Gericht angelegt?

Nach Eingang einer Klage bei Gericht gilt diese als anhängig. Nach Weiterleitung an die zuständige Abteilung wird diese angelegt, mit einem Aktenzeichen versehen, in das Prozessregister eingetragen und sodann dem entsprechenden Richter vorgelegt.