Wie kann das Gericht von der Anordnung des Erscheinens absehen?

Wie kann das Gericht von der Anordnung des Erscheinens absehen?

Gemäß § 141 Abs. 1 ZPO kann das Gericht auch von der Anordnung des Erscheinens absehen – zum Beispiel, wenn es dem Betreffenden wegen großer Entfernung oder aus einem anderen wichtigen Grund nicht zumutbar ist, persönlich zu erscheinen.

Kann das Gericht das Erscheinen des Angeklagten herbeiführen?

Das Gericht kann das Erscheinen des Angeklagten zwangsweise mit dem Vorführungsbefehl oder einem Haftbefehl herbeiführen. Natürlich kann auch das Gericht nichts Unmögliches verlangen. Ist der Angeklagte nachweisbar krank, ist er entschuldigt, und hat einen Anspruch darauf, dass der Termin verschoben wird.

Wie ordnet das Gericht das Zivilprozessrecht an?

Das Gericht ordnet nach dem Zivilprozessrecht das Erscheinen einer Partei an, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts geboten erscheint. Denn manchmal sind Details des Falles eben nur persönlich zu klären oder man möchte sich einen persönlichen Eindruck von den Beteiligten verschaffen.

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Wie kann das Gericht einen Versäumnisurteil erlassen?

So kann das Gericht zum Beispiel auf Antrag der Gegenseite ein Versäumnisurteil erlassen – zu Gunsten des Gegners. Es gibt Verfahren, in denen Anwaltszwang herrscht, also ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss. Dies gilt zum Beispiel generell bei Prozessen vor dem Landgericht. Hier geht die Ladung an den Anwalt.

Wie kann ein persönliches Erscheinen verhindert werden?

Wenn persönliches Erscheinen angeordnet wurde und man verhindert ist, sollte man dies dem Gericht unbedingt rechtzeitig und schriftlich mitteilen und es auch begründen. So können eine ernsthafte Erkrankung oder eine lange zuvor gebuchte Auslandsreise als Verhinderungsgrund anerkannt werden.

Ist kein Rechtsanwalt beauftragt zu erscheinen?

Wurde kein Rechtsanwalt beauftragt, landet die Ladung direkt bei dem Kläger oder Beklagten im Briefkasten. Auch ohne Anwalt ist man bei einer einfachen Ladung nicht verpflichtet, zu erscheinen. Allerdings wird man als Kläger oder Beklagter in aller Regel erhebliche Nachteile haben, wenn man einfach nicht zur Gerichtsverhandlung erscheint.

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