Wer haftet bei unzureichender Verpackung?

Wer haftet bei unzureichender Verpackung?

Denn nach § 425ff Handelsgesetzbuch (HGB) muss der Frachtführer haften, wenn er den Schaden auf dem Transportweg zu verantworten hat. Ausnahme: Wenn er für die Beschädigung nichts kann (z. bei einem Verkehrsunfall) oder wenn die Ware von Ihnen als Online-Händler unzureichend verpackt war, muss er nicht haften.

Wer haftet für Transportschäden bei Verträgen zwischen Unternehmern?

Wie in § 474 Abs. 2 BGB geregelt ist, findet der § 447 BGB zum Gefahrenübergang beim Versendungskauf, bei dieser Form des Kaufvertrages keine Anwendung. Das Transportrisiko und damit die Haftung für Transportschäden trägt bei einem Verbrauchsgüterkauf stets der Unternehmer.

Was passiert wenn Paket kaputt geht?

Wer den Schaden erst nach dem Öffnen eines Pakets entdeckt, sollte dies schnellstmöglich dem Absender oder Paketdienst melden. Das rät die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Einen Schaden am Paketinhalt können Empfänger bis zu sieben Tage nach Erhalt reklamieren.

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Wer haftet bei privatkauf?

Beim privaten Verkauf gebrauchter Sachen haften Verkäufer grundsätzlich auch für Mängel der Sache. Danach haftet der Verkäufer für Mängel der Sache zwei Jahre lang (§ 438 Absatz 3 Nummer 3 BGB). Das gilt auch für gebrauchte Sachen. Viele Verkäufer möchten die Haftung durch einen Haftungsausschluss ausschließen.

Wie haftet der Verkäufer für den Rückversand des Paketes?

Der Verkäufer haftet für den Transport und die entstehenden Transportschäden. Er muss für einen kostenfreien Rückversand des Paketes sorgen und entweder das Geld zurückzahlen oder die Ware ersetzen. Dabei ist der Empfänger nicht gezwungen die Transportschäden innerhalb einer festen Frist zu melden.

Wie haften sie für Verpackungsmängel?

Denn als Verkäufer haften Sie für Schäden aufgrund von Verpackungsmängeln. Als Käufer sollten Sie an die Beweissicherung denken, wenn beschädigte Ware bei Ihnen ankommt. Fotografieren Sie das Paket, die Verpackung und das beschädigte Produkt.

Warum haftet der Verkäufer für die Schäden am Gerät?

Aufgrund dieser unsachgemäßen Verpackung haftete also der Verkäufer für die Schäden am Gerät. Da es sich hier um einen Stückkauf handelte, war eine Nacherfüllung in Form der Lieferung eines neuen Gerätes ausgeschlossen. Daher musste der Verkäufer den Kaufpreis erstatten.

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Ist die Verpackung unzureichend und die Ware beschädigt?

Wählt der Verkäufer aber eine unzureichende Verpackung und die Ware wird aufgrund dieses Umstandes beschädigt, muss der Verkäufer auch im B2B-Geschäft für diese Schäden aufkommen. (mr) EuGH: Wie muss eine Cookie-Einwilligung gestaltet sein?