Wer darf ungefragt mein Grundstuck betreten?

Wer darf ungefragt mein Grundstück betreten?

Aber es gilt immer: Wird das Betreten des Nachbargrundstückes erforderlich, darf das grundsätzlich nur mit Zustimmung des Nachbarn geschehen. Ausnahmsweise darf Nachbars Grundstück ohne Erlaubnis betreten werden, wenn „eine konkrete Gefahr“ droht oder wenn ein „Betretungsrecht“ besteht.

Was erlaubt das Grundstück des Nachbarn zu betreten?

(Das Hammerschlagsrecht erlaubt es einem Grundbesitzer, das Grundstück des Nachbarn zu betreten, um an seinem eigenen Gebäude Reparaturarbeiten auszuführen. Das Leiterrecht erlaubt es ihm, auf dem Nachbargrundstück ein Gerüst aufzustellen sowie eventuell dort Geräte und Materialien vorübergehend zu lagern.)

Wie schützt man ein fremdes Grundstück?

Verweigert der Nachbar den Zutritt, muss dieses Recht erst eingeklagt werden. Das Zivilrecht und auch das Strafrecht schützt ein Grundstück, das umzäunt ist. Wer ein fremdes Grundstück ohne Erlaubnis des Eigentümers betritt, begeht Hausfriedensbruch (§123 BGB) und muss mit einer Geldstrafe oder auch einer Freiheitsstrafe rechnen.

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Ist es notwendig ein Grundstück zu betreten?

Im Vorfeld der Bauarbeiten gilt es jedoch erst einmal zu prüfen, inwiefern es tatsächlich notwendig ist das Grundstück des Nachbarn zu betreten. Der Experte spricht hierbei vom Prüfen der „Zweckmäßigkeit“. Legitim ist es beispielsweise, wenn sich die Arbeiten ohne Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks erheblich in die Länge ziehen würden.

Warum dürfen die Nachbarn die gemeinschaftliche Anlage nutzen?

Die Nachbarn dürfen die gemeinschaftliche Anlage grundsätzlich gemeinschaftlich nutzen. Dabei ist das Nutzungsrecht nicht beschränkt auf den Teil der Grenzanlage, der auf dem Grundstück des nutzenden Eigentümers steht. Allerdings ist das Nutzungsrecht beschränkt auf den Zweck der Grenzeinrichtung (zum Beispiel Betreten, Lagern, Befahren).