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Wann muss ein Ruheraum im Betrieb vorhanden sein?
Ein Bereitschaftsraum (der Begriff Ruheraum wird im Arbeitsstättenrecht nicht verwendet) muss immer dann zur Verfügung stehen, wenn während der Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang (in der Regel mehr als 25 Prozent der Arbeitszeit) Arbeitsbereitschaft oder Arbeitsunterbrechungen auftreten.
Wie kalt darf eine Lagerhalle sein?
Sofern es möglich ist, sind die Lufttemperaturen der Lagerhalle nach der Arbeitsstättenverordnung zu wählen (Ausnahmen gelten für Kühlwaren). Hiernach reichen bei mittelschweren Arm- und Beinarbeiten 17° Celsius, bei schweren Arbeiten 12° Celsius aus.
Wie groß muss ein Ruheraum sein?
Der Raum muss wenigstens sechs Quadratmeter groß sein. Hintergrundgeräusche dürfen höchstens 55 dB betragen. Störungen müssen vermieden werden. Fenster als Sichtverbindungen nach außen müssen vorhanden sein.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet einen Kühlschrank zu stellen?
Gibt es im Betrieb oder Unternehmen keine Kantine, so müssen den Mitarbeitern Mikrowelle beziehungsweise Herd oder Ofen zum Erwärmen sowie ein Kühlschrank zum Kühlen von Speisen und Lebensmitteln zur Verfügung stehen.
Was gelten als Arbeitsstätten?
Als Arbeitsstätten gelten auch Container und sonstige ähnliche Einrichtungen, sowie Tragluftbauten, die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind. Wenn auf einem Betriebsgelände oder sonst in einem räumlichen Zusammenhang stehend, von ArbeitgeberInnen mehrere Gebäude als Arbeitsstätte genutzt werden, so gelten diese als eine Arbeitsstätte.
Wie ist die Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5?
(1) Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.
Welche Regelungen gelten für einen Teilbereich der Arbeitsstätte?
Existieren für einen Teilbereich noch keine technischen Regelungen, finden die allgemein gültigen Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) Anwendung. Bereits anerkannte Regelungen existieren z. B. für Türen und Tore (ASR A 1.7), die Beleuchtung (ASR A 3.4) und die Raumtemperaturen (ASR A 3.5).
Welche Regelungen gelten für Arbeitsstättenrichtlinien?
Bereits anerkannte Regelungen existieren z. B. für Türen und Tore (ASR A 1.7), die Beleuchtung (ASR A 3.4) und die Raumtemperaturen (ASR A 3.5). Arbeitsstättenrichtlinien gelten heute noch u. a. für die Bereiche Lüftung (ASR 5), die Verkehrswege (ASR 17) und Fahrsteige und -treppen (ASR 18).