Was ist im Behandlungsvertrag geregelt?
Ein Behandlungsvertrag regelt das rechtliche Verhältnis zwischen Patienten und Arzt. Er kommt bei Terminvergabe, Behandlungsbeginn oder telefonischer Beratung zustande. Der Behandlungsvertrag verpflichtet den Arzt zu einer Aufklärung des Patienten und zur Behandlung nach aktuellen medizinischen Standards.
In welchem Gesetz ist der Behandlungsvertrag geregelt?
Der Behandlungsvertrag ist in Deutschland seit 2013 in den §§ 630a ff Bürgerliches Gesetzbuch gesetzlich definiert und ist ein besonderer Typ des Dienstvertrags.
Welche Ausnahmen gibt es bei der ärztlichen Schweigepflicht?
Ärztliche Schweigepflicht: Diese Ausnahmen gibt es. Ist ein Patient beispielsweise ohnmächtig, kann der Arzt von einem mutmaßlichen Einverständnis ausgehen und die Angehörigen informieren. Weiterhin ist es möglich, die Schweigepflicht unter Ärzten zu brechen, wenn der Patient seinem Arzt erlaubt, die Meinung eines Kollegen hinzuzuziehen.
Wie fühlt sich der Arzt dem Patienten gegenüber?
Iatrogene Fixierung: Durch die Art, wie sich der Arzt dem Patienten gegenüber verhält, fühlt sich der Patient in seiner Vermutung bestärkt, tatsächlich körperlich erkrankt zu sein. Dies kann soweit gehen, dass der Patient tatsächlich Symptome entwickelt .
Was ist wichtig für die Kommunikation zwischen Arzt und Patient?
Die Beziehung zwischen Arzt und Patient ist elementar für den Verlauf der Behandlung – Grundvoraussetzung für eine positiv geprägte Beziehung ist eine gelungene Kommunikation zwischen beiden. Um diese zu erreichen, ist es wichtig, sich die Grundprinzipien sowie mögliche Schwierigkeiten und Fehlerquellen der Kommunikation bewusst zu machen.
Kann ich die Praxis an einen anderen Arzt übergeben?
Wird die Praxis an einen anderen Arzt übergeben, muss im Vorfeld das Einverständnis von jedem Patienten eingeholt werden, der dort eine Behandlung erfährt, damit die ärztliche Schweigepflicht nicht verletzt wird. Möchte hingegen der Patient die Praxis wechseln, muss dieser vorher in die Weitergabe seiner Patientenakte einwilligen.