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Sind Lenkzeitpausen Arbeitszeit?
FAQ: Pausen für Lkw-Fahrer Die Pausen hingegen sind eine kurzzeitige Unterbrechung der täglichen Lenk- bzw. Arbeitszeit. Wann muss ein Lkw-Fahrer Pausen einlegen? Nach spätestens 4,5 Stunden Lenkzeit müssen mindestens 45 Minuten Pause eingelegt werden.
Ist der Weg zur Arbeit Arbeitszeit als Lkwfahrer?
Grundsätzlich muss die Anreise zu einem Fahrzeug, das ein LKW- oder Busfahrer nicht am Unternehmensstandort übernimmt, als Arbeitszeit erfasst werden. Gegebenenfalls kann die Zeit aber auch als Bereitschaftszeit gelten.
Welche Tätigkeit gehört nicht zur Arbeitszeit?
Kurz einen Kaffee holen, eine Bildschirmpause oder eine schnelle Dehnübung für den verspannten Nacken machen: „Streng genommen gehört das nicht zur Arbeitszeit und ist eine Pause“, sagt Alexander Birkhahn. Doch in der Praxis werden solche Kurzpausen von bis zu 5 Minuten oftmals vom Arbeitgeber geduldet.
Wie lange ist die durchschnittliche Arbeitszeit für LKW-Fahrer?
Wochenarbeitszeit für Lkw-Fahrer Die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeit für Lkw-Fahrer liegt pro Tag bei acht Stunden. Die wöchentliche Arbeitszeit für Lkw-Fahrer darf 48 Stunden nicht überschreiten. Sie kann jedoch auf 60 Stunden ausgeweitet werden, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten vier Monate bei 48 Stunden lag.
Warum gilt die Fahrzeit für Beifahrer als Arbeitszeit?
Für Beifahrer gilt die Fahrzeit i. d. R. nicht als Arbeitszeit. Unterhalten sich Fahrer und Beifahrer hingegen über die Arbeit oder achtet der Beifahrer neben dem Fahrer auf Verkehr und Strecke kann in gewissen Fällen auch die Fahrzeit des Beifahrers als Arbeitszeit gewertet werden.
Was ist der Arbeitszeitgesetz für LKW-Fahrer?
Dabei ist zu bedenken, dass das Arbeitszeitgesetz von einer Sechs-Tage-Woche ausgeht. Demnach liegt die tägliche Arbeitszeit für Lkw-Fahrer bei acht Stunden, die jedoch auf zehn Stunden verlängerbar ist, wenn ein Ausgleich berücksichtigt wird. Derartige Regelungen finden Sie im Arbeitsvertrag.
Was muss der Arbeitgeber für die Zeit der Fahrt zahlen?
Aber: Für die Zeit der Fahrt, egal ob mit Auto, Bus oder Bahn, muss der Arbeitgeber den Mindestlohn von aktuell 8,84 (Stand April 2017) zahlen. Die Zeit vor Ort oder im Hotel ist allerdings Freizeit und muss – wenn nicht anders im Vertrag geregelt – nicht vergütet werden.