Ist eine Anzeige bei der Polizei immer sinnvoll?

Ist eine Anzeige bei der Polizei immer sinnvoll?

Eine Anzeige bei der Polizei ist immer sinnvoll! Grundsätzlich gilt es auch bei nicht vorhandenen Zeugen vom Schaden immer als wichtig, eine Anzeige wegen Fahrerflucht aufzugeben. Meldet sich allerdings ein Zeuge oder haben Sie sich das Kennzeichen vom Auto des Unfallflüchtigen notiert, so wird direkt die Ermittlung in die Wege geleitet.

Wie sollten sie sich an die Polizei wenden?

Dazu sollten Sie sich an die Polizei wenden. Haben Sie die Anzeige wegen Fahrerflucht aufgegeben, sind die Polizeibeamten an der Reihe, den flüchtigen Fahrer ausfindig zu machen. Dabei können Sie sich verschiedener Methoden wie Lackresten am Unfallwagen oder der Zeugenbefragung bedienen.

Kann ich die Polizei zur Vernehmung als Beschuldigte nicht folgen?

Einer Ladung der Polizei zur Vernehmung als Beschuldigte/-r müssen Sie nicht folgen. Als Zeugin/-e mussten Sie das lange Zeit ebenfalls nicht, seit 2017 hat sich die Lage für Zeugen jedoch etwas verschärft.

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Kann der erfahrene Strafverteidiger den Vernehmungstermin bei der Polizei absagen?

Der erfahrende Strafverteidiger wird den Vernehmungstermin bei der Polizei für Sie (aus Höflichkeit) absagen und mitteilen, dass Sie jedenfalls vorerst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Er wird zudem Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen und so das Informationsdefizit, das unweigerlich besteht, ausgleichen.

Was ist ein polizeilicher Unfallbericht?

Letzteres wird auch „polizeilicher Unfallbericht“ genannt. Oftmals verlangen Versicherungen im Zuge der Schadensregulierung nach diesem Bericht. Zum einen sind im polizeilichen Unfallprotokoll alle Beteiligten inklusive Zeugen festgehalten.

Was ist mit dem Unfallbericht zu tun?

Den Versicherern bleibt in dieser Situation nichts anderes übrig, als die jeweiligen Unfallberichte zu vergleichen bzw. das Protokoll der Polizei hinzuzuziehen. In der Regel sollte Ihre Versicherung den gegnerischen Unfallbericht selbst anfordern. Fällt diese Aufgabe Ihnen zu, ist die Zuhilfenahme eines Anwalts ratsam.