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Was sind Elementarschäden Ereignisse?
Mit Elementarschäden sind die Schäden gemeint, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden. Darunter fallen Schäden durch Hagel, Sturm (ab Windstärke 8), Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck oder auch Vulkanausbrüche.
Wann bekommt man keine elementarversicherung?
Überschwemmungsbegriff (Grundwasser, Oberflächenwasser…) Eindringendes Grundwasser ist nur dann von der Elementarschadenversicherung umfasst, wenn es zuvor an die Oberfläche gedrungen ist. Dringt das Wasser unterirdisch in das Gebäude ein, ist das ein Baumangel und nicht von der Elementarschadenversicherung gedeckt.
Wann zahlt eine elementarversicherung nicht?
Treten sie infolge von Bergbau- oder Erdarbeiten auf, zahlt die Elementarversicherung nicht. Hierbei handelt es sich um typische Haftpflichtschäden. Schneedruck: Schäden durch Schneedruck oder Lawinen deckt die Elementarversicherung ab. Schäden durch Schnee, der von Bäumen rutscht, nicht.
Was ist die gesetzliche Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung – Aufgaben und Leistungen. Jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, ist kraft Gesetzes versichert; der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand oder Nationalität. Er erstreckt sich auf Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.
Was steckt hinter der Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung ist neben der Privathaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen im privaten Bereich, denn oft steckt – auch wenn man dies auf den ersten Blick gar nicht vermuten würde – ein Großteil des Vermögens im Haushalt.
Welche Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?
Schäden durch Kernenergie, Kriegsereignisse oder innere Unruhen sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Dies gilt natürlich auch für Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden. Was ist der Unterschied zwischen einer Wohngebäude- und Hausratversicherung?
Welche Leistungen sind in der Grundversicherung abgedeckt?
Anspruch auf Leistungen aus der Grundversicherung besteht für Schweizer natürlich auch in Notfällen, für Transporte und Rettungsaktionen sowie im Spital und in teilstationären Einrichtungen. Therapeutische Massnahmen wie Ergo- und Physiotherapie sowie präventive Massnahmen und Diabetesberatungen sind ebenfalls abgedeckt.