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Was ist der Tatbestand des schweren Diebstahls nach § 128 StGB?
Schwerer Diebstahl als Tatbestand nach § 128 StGB Grundsätzlich ist der Tatbestand des schweren Diebstahls erfüllt, wenn er an einer Sache mit einem Wert von über 3000 Euro begangen wird. Dabei ist bei einem Wert von über 50.000 Euro mit einem Strafmaß von 1 bis 10 Jahren Freiheitsstrafe zu rechnen.
Wie lautet der Diebstahl im Strafgesetzbuch?
Der Diebstahl ist im Strafgesetzbuch in § 242 StGB geregelt und lautet wie folgt: (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Was ist der Grundtatbestand zum Diebstahl?
Zunächst einmal ist der Grundtatbestand zum Diebstahl, sozusagen der „einfache“ Diebstahl, in § 242 StGB normiert. Darin heißt es: (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Was ist ein Diebstahl im Sinne des StGB?
Fehler melden! Einen Diebstahl im Sinne des § 242 Strafgesetzbuch (StGB) begeht, wer einem anderen eine fremde bewegliche Sache in der Absicht wegnimmt, sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Sachen sind alle körperlichen Gegenstände, also auch Tiere nach §§ 90, 90a BGB.
Ist der Tatbestand des schweren Diebstahls unterschieden?
Dabei werden neben dem einfachen Diebstahl weiterhin unterschieden: Grundsätzlich ist der Tatbestand des schweren Diebstahls erfüllt, wenn er an einer Sache mit einem Wert von über 3000 Euro begangen wird. Dabei ist bei einem Wert von über 50.000 Euro mit einem Strafmaß von 1 bis 10 Jahren Freiheitsstrafe zu rechnen.
Was ist der Grundtatbestand des Diebstahls?
Der Grundtatbestand des Diebstahls ist zunächst in § 242 des Strafgesetzbuches (kurz: StGB) normiert. Darin ist festgelegt, dass das Delikt mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft wird. Es handelt sich mithin um ein sogenanntes Vergehen. Der Begriff ist von dem des Verbrechens zu unterscheiden.
Was bedeutet Diebstahl als Tathandlung?
Diebstahl setzt als Tathandlung die Wegnahme der fremden beweglichen Sache voraus. Unter einer Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsams zu verstehen. Von Relevanz ist also zunächst die Frage, was mit dem Begriff „ Gewahrsam “ gemeint ist.