Wer haftet bei Privatverkauf?

Wer haftet bei Privatverkauf?

Laut § 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist ein Privatverkauf grundsätzlich ein Kaufvertrag wie jeder andere auch. Daher ist der Verkäufer per Gesetz zur sogenannten Gewährleistung verpflichtet. Das heißt, dass der Verkäufer für Mängel an seiner Ware einstehen muss.

Wann kann Gewährleistung ausgeschlossen werden?

Liegt kein Verbrauchsgüterkauf vor, etwa wenn der Käufer ein Unternehmer ist oder der Verkäufer ein Privatmann, so können Gewährleistungsrechte komplett ausgeschlossen werden. Zeigt sich dann ein Mangel, ist kein Rückgriff auf den Verkäufer möglich, es sei denn, er hat den Mangel arglistig verschwiegen.

Was passiert mit Garantie bei Privatverkauf?

Die Herstellergarantie wird automatisch übertragen, wenn das Produkt an eine andere Person verkauft wird. Dies gilt auch bei Verkäufen über Ebay und sonstigen Plattformen. Damit der neue Käufer seine Rechte gegenüber dem Hersteller geltend machen kann, benötigt er allerdings die Garantieunterlagen.

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Wer haftet bei Verlust einer Sendung?

So lange der Kunde das Paket nicht in seinem Besitz hat, d.h. es tatsächlich in den Händen hält, trägt noch der Verkäufer die Gefahr des Verlustes und muss dementsprechend den Kaufpreis erstatten. Stellt der Paketbote das Paket nur ab, so kommt es darauf an, ob der Käufer hierdurch Besitz gemäß § 854 BGB erlangt.

Warum gibt es keine Garantie im Kaufvertrag?

Der Hinweis in dem Kaufvertrag, dass der Verkäufer keine Garantie gibt, stellt keinen Gewährleistungsausschluss dar. Die Garantie ist eine zusätzliche Vereinbarung, die über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus geht.

Warum verwechseln Verkäufer die Begriffe Garantie und Gewährleistung?

Viele Verkäufer verwechseln dabei die Begriffe: Der Hinweis im Kaufvertrag, dass der Verkäufer keine Garantie gibt, stellt keinen Gewährleistungsausschluss dar. Bei der Garantie handelt es sich um eine zusätzliche Vereinbarung, die über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus geht.

Was sind die beliebtesten Sätze für einen Verkauf ohne Gewährleistung?

Die beliebtesten Sätze: „Verkauf ohne Gewährleistung.“; „Diese Ware wird unter Ausschluss der EU-Garantierechte verkauft.“; „Eine Gewährleistung oder Garantie für die angebotene Ware wird nicht übernommen.“; „Der Verkauf findet unter Ausschluss jeglicher Garantie- und Gewährleistungsansprüche statt.“

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Was ist die Formulierung „keine Garantie“?

Die Formulierung ‚Keine Garantie‘ ist bei verständiger Würdigung als Gewährleistungsausschluss zu verstehen. Der Begriff ‚Garantie‘ wird im allgemeinen Sprachgebrauch von juristischen Laien nicht im Rechtssinne, sondern regelmäßig als Synonym für die gesetzliche Gewährleistung gebraucht (BGH, Urt.