Was man braucht fur Einburgerung?

Was man braucht für Einbürgerung?

eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. ausreichende Deutschkenntnisse. keine Verurteilung wegen einer Straftat. Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Was braucht man für den Einbürgerungstest?

Folgende Unterlagen werden – falls zutreffend oder von Bedeutung – benötigt:

  • Pass.
  • Aufenthaltsgenehmigung.
  • Lebenslauf bei über 16-Jährigen.
  • Passfoto bei über 16-Jährigen.
  • Geburtsurkunde.
  • Geburtsurkunde der Eltern.
  • Heiratsurkunde.
  • Abschrift aus dem Familienbuch.

Welche Fragen werden in diesem Einbürgerungstest gestellt?

In diesem Einbürgerungstest werden Fragen zu den Grundzügen der deutschen Rechtsordnung, Kultur , Geschichte, über die demokratischen Werte in Deutschland, Prinzipien des Rechtsstaates, der Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit gestellt, die von dem Antragsteller beantwortet werden müssen.

Wie erfüllen Antragsteller die Voraussetzungen für die Einbürgerung?

Antragsteller erfüllen dann trotzdem die Voraussetzungen für die Einbürgerung, wenn sie die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII nicht selbst verursacht haben bzw. nicht zu vertreten haben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 Fall 2. Das sind Fälle wie: staatliche Leistungen während der Schulausbildung, der Ausbildung und des Studiums,

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Was sind die Voraussetzungen für die Einbürgerung in Deutschland?

Voraussetzungen für die Einbürgerung. Die Person, die sich entschlossen hat, sich in Deutschland einbürgern zu lassen, muss acht Voraussetzungen erfüllen, damit er die deutsche Staatsangehörigkeit gem. §§ 10 ff. des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) erlangen kann: Seit acht Jahren rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland gem.

Welche wesentlichen Unterschiede bedeutete die Qualität des Bürgerrechts?

Einen wesentlichen Unterschied in der Qualität des Bürgerrechts bedeutete die Möglichkeit der politischen Teilhabe am Rat in Form des aktiven und passiven Wahlrechts.