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Welchen Sinn und Zweck hat das sogenannte Zeugnisverweigerungsrecht?
Der Zeuge (siehe Zeuge) ist zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, sofern ihm kein Zeugnisverweigerungsrecht zukommt. Sinn und Zweck des Zeugnisverweigerungsrechts aus persönlichen Gründen ist es, den Zeugen vor der potentiellen Konfliktlage zu schützen, gegebenenfalls einen Angehörigen belasten zu müssen.
Warum gibt es Aussageverweigerungsrecht?
Das Zeugnisverweigerungsrecht Es dient dem Schutz des Zeugen, der sich unter bestimmten Umständen durch eine Aussage einer Konfliktlage aussetzt. Normiert ist das Zeugnisverweigerungsrecht für den Strafprozess in den §§ 52 ff. StPO, für den Zivilprozess in den §§ 383 ff.
Was heißt Aussage verweigern?
Das Aussageverweigerungsrecht ist das Recht eines Beschuldigten, in Strafverfahren sowie bei Ordnungswidrigkeiten, keine Angaben zu dem zur Last gelegten Sachverhalt machen zu müssen.
Wie wichtig ist die Ausschlagung für das minderjährige Kind?
Wichtig ist also für den Fall der Ausschlagung für das minderjährige Kind, dass beide Elternteile die Ausschlagung gemeinsam erklären und für den Fall, dass aufgrund eines Versäumnisfalles die Erbschaft angenommen wurde, die Anfechtung der Annahme der Erbschaft gemäß § 1954 BGB gemeinsam erklärt wird.
Wie schließen Minderjährige einen Vertrag mit den Eltern ab?
Oft schließen Minderjährige heimlich oder nur mit Zustimmung eines Elternteils einen Vertrag ab. Danach kommt die Reue oder der Ärger mit den Eltern.
Welche Lösung gibt es für den Pflichtteilsanspruch der Minderjährigen?
Schon das Gesetz bietet für diesen Konflikt eine Lösung: Denn die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs Minderjähriger ist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gehemmt. So kann der Pflichtteil später von dem Minderjährigen selbst geltend gemacht werden.
Kann der Minderjährige die Annahme der Erbschaft erklären?
Insbesondere kann der Minderjährige die Annahme der Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht nicht selbst erklären – die Annahme hat für ihn den Nachteil, dass er dadurch das Recht, die Erbschaft auszuschlagen, verliert. Vielmehr müssen die gesetzlichen Vertreter des Kindes – in aller Regel die sorgeberechtigten Eltern, die Annahme erklären.