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Wann darf Arbeitgeber krankheitsbedingt kündigen?
sechs Wochen im Jahr oder länger krankheitsbedingt fehlen. Bei solch einem langen Zeitraum kann es zu betrieblichen und wirtschaftlichen Beeinträchtigungen im Unternehmen kommen – und das rechtfertigt eine Kündigung von Seiten des Arbeitgebers.
Was tun wenn Chef nach Krankheit fragt?
Muss dem Arbeitgeber während oder nach der Arbeitsunfähigkeit eine Auskunft über die Krankheitsursache gegeben werden? Nein. Die Art der Krankheit und ihre medizinische Ursache gehen den Arbeitgeber nichts an. Die Frage nach dem Gesundheitszustand ist zwar erlaubt, muss aber nicht beantwortet werden.
Kann man wegen Krankheit gekündigt werden?
Als „krankheitsbedingte Kündigung“ bezeichnet man eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung, mit der einem Arbeitnehmer, der durch das KSchG geschützt ist, (trotzdem) ordentlich gekündigt werden kann, falls der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann.
Wie kann der Arbeitgeber Kündigung wegen Krankheit kündigen?
In diesem Fall kann der Arbeitgeber Ihnen gemäß KSchG ausschließlich aus diesen Gründen wirksam kündigen: Die Kündigung wegen Krankheit zählt zu den Gründen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen. Daher ist es durchaus möglich, aufgrund einer Erkrankung entlassen zu werden. Doch wie könnte eine Kündigung wegen Krankheit aussehen?
Wie kann der Arbeitgeber die Erkrankungen fördern?
Unter Umständen muss geklärt werden, ob Arbeits- oder Umgebungsbedingungen die Erkrankungen fördern und ausgeräumt werden können/ müssen. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber Unterstützung anbieten, die Gesundheit des Mitarbeiters zu fördern bzw. Erkrankungen zu vermindern. Für das weitere Vorgehen sind eindeutige Absprachen nützlich.
Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit im Krankheitsfall?
Arbeitsunfähig bedeutet hier, dass der Arbeitnehmer seinen arbeitsvertraglich geschuldeten Pflichten nicht nachkommen kann oder sich die Krankheit durch die Arbeit verschlimmern würde. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wird durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt.
Hat der Arbeitgeber keinen Anspruch auf Auskunft über die Erkrankung?
Irrtum: Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Mitteilung der Diagnose oder Ursache der Erkrankung. Auch die Krankenkasse darf dem Arbeitgeber keine Auskunft erteilen. Auch Ärzte, d.h. der behandelnde Arzt oder auch der Betriebsarzt, sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.