Wie soll das geistige Eigentum geschutzt werden?

Wie soll das geistige Eigentum geschützt werden?

In Art. 17 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) wird es ausdrücklich geschützt. Die in Art. 17 Abs. 1 GRCh für das Sacheigentum vorgesehenen Garantien sollen sinngemäß auch für das geistige Eigentum gelten.

Was ist die Weltorganisation für geistige Eigentum?

In der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) haben sich 124 Staaten und regionale Organisationen auf ein zentralisiertes Verfahren geeinigt, welches die administrativen Abläufe für die Markeneintragung vereinfacht. Sie als Inhaber einer Schweizer Marke profitieren davon, wenn Sie Ihre Marke auch in anderen Ländern schützen wollen.

Was ist überhaupt geistiges Eigentum?

Was ist überhaupt geistiges Eigentum? Unter dem Begriff „geistiges Eigentum“ – international als „intellectual property (IP)“ bezeichnet – fallen Eigentumsrechte an Schöpfungen des menschlichen Intellekts (beispielsweise Erfindungen, Know-how, Software).

Welche Garantien gelten für das geistige Eigentum?

1 GRCh für das Sacheigentum vorgesehenen Garantien sollen sinngemäß auch für das geistige Eigentum gelten. Das geistige Eigentum umfasst nach dem Willen des Konvents neben dem literarischen und dem künstlerischen Eigentum das Patent- und Markenrecht sowie die verwandten Schutzrechte.

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Was sind die Arten des Eigentums?

Arten des Eigentums. I. Alleineigentum. Normalfall, § 903 BGB II. Miteigentum nach Bruchteilen. Jedem Miteigentümer steht quotenmäßig ein bestimmter Bruchteil an der Sache zu (auch Eigentum „zu ideellen Anteilen“) => Miteigentum als Unterfall der Bruchteilsgemeinschaft, §§ 741 ff., 1008 ff.

Was gab es im Mittelalter am geistigen Eigentum?

Im Mittelalter gab es nur ansatzweise ein Recht am geistigen Eigentum. Es gab jedoch in einzelnen frühen Kulturen zeitlich und räumlich begrenzte Nutzungsrechte, beispielsweise an Rezepten oder an Zunftgeheimnissen. Sofern keine Verbote bestanden, war eine Nachahmung erlaubt.